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Neue Grundsteuer: Waldgrundstück

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    Neue Grundsteuer: Waldgrundstück

    Hallo zusammen,
    ich brauche mal eine kurze Hilfe:
    Ich habe in Brandenburg ein Waldgrundstück "Forsten und Holzungen, Kabeln), 9ha.
    Es ist nichts drauf gebaut. Es wird nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt. Der Förster kümmert sich um Borkenkäfer etc....
    Was habe ich da?

    Art der wirtschaftlichen Einheit Kennzahl 10...........unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) richtig?


    ___________________________________
    Gemarkung beziehungsweise Flurstück
    11
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    Muss ich hier 1/1 eintragen?

    Bildschirmfoto 2022-07-27 um 17.37.16.png








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    #2
    Art der wirtschaftlichen Einheit Kennzahl 10...........unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) richtig?
    Nein, das ist natürlich falsch ! Das ist unabhängig von der Bewirtschaftung Land- und Forstwirtschaft und muss über die Anlage GW3 erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Dir Charlie24


      Sag mal,
      Art der Nutzung...ist dann eine forstwirtschaftliche Nutzung, obwohl ich damit nichts erwirtschafte?

      Zuletzt geändert von berkol; 27.07.2022, 18:17.

      Kommentar


        #4
        Ja, es ist forstwirtschaftliche Nutzung anzugeben. Ob das ein Draufzahlgeschäft ist, spielt für die Grundsteuer keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Anliegen geklärt.
          Besten Dank!
          Zuletzt geändert von Max90; 01.08.2022, 09:56.

          Kommentar


            #6
            Haben Sie inzwischen einen Grundsteuerwert-Bescheid vom Fi-Amt bekommen? Und sind die ein angemeldeter Forstbetrieb?

            Lt. Bewertungsgesetz sieht die Sache nämlich so aus: Wenn Sie KEINEN forstwirtschaftlichen Betrieb angemeldet haben und ein Waldgrundstück besitzen, wird der Grundsteuerwert berechnet nach der Formel für unbebautes Wohnbaugelände (Bundesmodell). Also qm-Zahl mal BRW (für Außengebiet, was allg. bedeutet, dass das Gelände unbebaubar ist). Das führt zu abstrusen Bewertungen. So geschehen in NRW und SW-H. Und sicherlich auch andernorts. Ein klarer Verstoß gegen das Übermaß-Verbot, aber mit keinem Gutachten aus der Welt zu schaffen.

            Viele Grüße

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              #7
              Hallo in die Runde, ich habe ein ähnliches Problem. Mein Hausgrundstück, ca. 8.000 m² befindet sich in einem WLD – Gebiet nach rechtskräftigem FNP der Stadt. Nur direkt um das Haus herum ist die Plansignatur weiß. Im Grundbuch bezeichnet als Gebäude- u. Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche.
              Zunächst wollte das Finanzamt alles mit dem ortsüblichen Wert von 390€ durchrechnen, worauf ich Widerspruch einlegte. Nun schreibt die Bewertungsstelle, es wäre nicht von der Waldbehörde als Wald nach LWaldG MV registriert und wäre nicht dem L/F zuzuordnen. Somit gehört es nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und ist dem Grundvermögen zuzuordnen.
              Nun soll nach § 247 Abs. 3 aufgeteilt werden: 662+Gartenland 2.000m² - BRW 360 € und der Rest 5.400m² 72€
              Als Begründung wird nur auf die Erläuterung des Portals verwiesen https://www.geodaten-mv.de/grundsteu...Grundvermoegen
              „Bei bebauten Grundstücken gehört zum Grund und Boden die bebaute Fläche und die mit dem Gebäude im Zusammenhang stehende
              unbebaute Fläche, insbesondere Hof- und Gartenflächen. Bei wohngenutzten Grundstücken gilt der für die Wohnbaufläche angegebene
              Bodenrichtwert regelmäßig auch für die Fläche des Gartens sowie Gartenteichs.“
              72€/m² Außenbereich ist sonst die Größenordnung für 1 ha Wald aber nicht 1 m²! Was kann man da machen?


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                #8
                Was kann man da machen?
                Einen Steuerberater fragen, der sich im Bewertungsrecht gut auskennt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  In den Erlaeuterungen im Portal steht aber auch darunter folgender Absatz: "Die Angaben zu den Nutzungen gemaess Liegenschaftskataster beruhen auf den letzten Feststellungen des Liegenschaftskatasters. Diese koennen von den tatsaechlichen Verhaeltnissen abweichen. Fuer die Angaben in Ihrer Grundsteuererklaerung sind die tatsaechlichen Verhaeltnisse auf den 01.01.2022 massŸgebend. Die Nutzungen sind daher zu pruefen und sofern sie von den tatsaechlichen Verhaeltnissen abweichen zu korrigieren."

                  Als braver Buerger hast du doch die tatsaechlichen Verhaeltnisse wie gefordert angegeben, oder? Und nun soll das nicht anerkannt werden, nur weil eine Waldbehoerde nicht in Lage ist, die Waldbestaende korrekt zu kartieren und dem Katasteramt zu melden?
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Hallo, nun 9ha Waldfläche ist kein Pappenstiel... das sollte selbstverständlich auch bei der BG angemeldet sein.
                    Der Förster kümmert sich um Borkenkäfer etc....
                    Dann ist das doch schon eine Nutzung, irgendwas muss mit dem befallenen Holz passieren , es muss raus aus dem Wald! Meistens wird es geschlagen und verkauft, die Einnahmen sind steuerpflichtig. Hier handelt es sich aber um eine Kalamitätsnutzung bei den man auf Antrag nur 50% der fälligen Einkommenssteuer bezahlt. Dazu muss man die Nutzung vor Beginn der Fällarbeiten mittels einer §34b Voranmeldung beim FA ankündigen, es kann dann sein das ein Forstsachverständiger vom FA zur Kontrolle kommt. Danach muss man mit der Holzgutschrift die Schlussmeldung einreichen. Man bekommt dann einen Bescheid ob die Kalamität anerkannt worden ist.
                    https://finanzamt.thueringen.de/serv...are/kalamitaet
                    Freundliche Grüße
                    Frank

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