Grundsteuerbewertung - landwirtschaftliche Fläche

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  • jensmen
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ? Ein Flurstück kann in beiden Erklärungen mit Teilflächen vorkommen.
    Doch, genau das ist der Punkt. Woher soll ich als "Unbedarfter" (obwohl aus dem ÖD kommend) wissen, dass ich Flurstücksflächen unabhängig von dem Az., welches das Finanzamt mir mitteilt, munter "mischen" kann bzw. muss, damit es am Ende passt. (Etwas überspitzt formuliert.)

    Aber trotzdem nochmal Danke für Deinen Hinweis. Die Umsetzung in Elster bekomme ich hin, ist ja nicht schwer.

    Jetzt muss ich nur noch beim Finanzamt in Erfahrung bringen, was "Grünanlage" bedeutet und wie dieser Part vorzugeben ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die anderen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke laufen gemeinsam unter einem anderen Aktenzeichen.
    Und dort erfasst du auch die Teilfläche, die ebenfalls zur Landwirtschaft gehört. Es gibt kein federführendes Aktenzeichen, eines ist für

    das Grundvermögen, das andere für die Landwirtschaft. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ? Ein Flurstück kann in beiden Erklärungen

    mit Teilflächen vorkommen.

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  • jensmen
    antwortet
    Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Trotz weiterer umfangreicher Befragung von Dr. Google und diverser Beispielanleitungen von Finanzverwaltungen
    komme ich nicht wirklich weiter.

    Ich habe wie gesagt unter einem Aktenzeichen 2 zusammenhängende Flurstücke jeweils mit den Nutzungsarten Wohnbaufläche und Landwirtschaft (und "Grünanlage").
    Was ich verstanden habe ist, dass ich beides getrennt vorgeben muss. Aber ich kann es nur getrennt vorgeben, wenn ich 2 Erklärungen zu einem Az. mache.
    (Vielleicht nochmal zur Erklärung: Es gibt nur eine landwirtschaftliche Fläche innerhalb der beiden Flurstücke, keinen "echten" Betrieb. Auf dem komplett privat genutzten Flurstück steht ein Wohnhaus.)

    Die anderen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke laufen gemeinsam unter einem anderen Aktenzeichen.
    Ich kann ja nicht die Flächen von 2 verschiedenen Aktenzeichen in einer Erklärung zusammenfassen. Es gibt ja nur ein federführendes Aktenzeichen.

    Die Bezeichnung "Grünanlage" kommt aus dem entsprechenden Eintrag im Liegenschaftskataster. Für mich ist das Gartenfläche und ich werde diese entsprechend im GW1 verwursten,
    weil es im GW3 keine entsprechend passende Option gibt.

    Gerne nehme ich noch einmal Feedback von Euch auf.

    VG
    Jens

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Zitat von jensmen Beitrag anzeigen
    1. 1x GW1 komplett plus Anlage GW2 für die Wohnbaufläche bzw. für das Haus
    2. Unter dem gleichen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1
    3. Unter dem anderen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1 mit den 5 Flurstücken und deren Nutzung.

    Grds. ist Elster mit mir recht zufrieden, ich könnte das so abschicken.
    Moin Jens, wenn du du das so abschicken würdest, wäre das falsch. Du hast zwei Aktenzeichen, also gibst du auch nur zwei Erklärungen ab. Die eine Erklärung für das Wohngrundstück mittels GW1 und GW2. Alle weiteren Flächen gehören dann zur zweiten Erklärung LuF mittels GW1 und GW3. Den Begriff "Grünanlage" kenne ich nicht, wahrscheinlich ist das aber Garten, da keine EMZ angegeben. Das kann ich aber ohne weitere Kenntnisse zur Sachlage nicht beurteilen.Ggf. kannst du ja eine sog. "Ergänzender Anmerkung" unter GW1 Teilseite 6 angeben.

    Einen Bodenrichtwert hast nur bei Wohngrundstücken und als Fläche muss man hier die gesamte Größe des Grundstücks angeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    Habe ich die Systematik grds. richtig verstanden, sprich, dass ich jetzt 3 Formulare benötige?
    Nein, du musst die Flächen des Hofgrundstücks, die zur Landwirtschaft gehören, auch bei dem Aktenzeichen für die Landwirtschaft

    erklären, gleich, ob die bewirtschaftet werden oder nicht. Unter dem Aktenzeichen des Wohnteils dürfen die nicht übermittelt werden.

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  • jensmen
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ich würde gerne hier nochmal anknüpfen. Mache gerade für meine Mutter (Sachsen-Anhalt) die Erklärung über Elster.
    Es geht um:

    1. Ein Grundstück mit Wohnbaufläche, Grünanlage und Landwirtschaft (jeweils noch verteilt auf 2 Flurstücke, aber ist jetzt erstmal nicht relevant)
    Die landwirtschaftliche Fläche ist grds. Brachland (auch bei der Gemeinde so vermerkt), im Liegenschaftsregister aber mit einer EMZ hinterlegt. Alles unter einem Aktenzeichen.

    2. 5 weitere Flurstücke mit landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Nutzung (anderes Aktenzeichen)

    Ich habe jetzt folgendes gemacht:

    1. 1x GW1 komplett plus Anlage GW2 für die Wohnbaufläche bzw. für das Haus
    2. Unter dem gleichen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1
    3. Unter dem anderen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1 mit den 5 Flurstücken und deren Nutzung.

    Grds. ist Elster mit mir recht zufrieden, ich könnte das so abschicken.

    => Habe ich die Systematik grds. richtig verstanden, sprich, dass ich jetzt 3 Formulare benötige?

    => Was mache ich eigentlich mit der "Grünanlage"? Eine landwirtschaftliche Fläche ist es nicht, es gibt auch keine EMZ.
    Habe es aktuell als "Hofstelle" im GW3 eingepflegt, was ich aber nicht wirklich sinnig empfinde. Oder nehme ich es da raus und erhöhe den Zähler im GW2, wo ich bisher nur die
    Wohnbaufläche berücksichtigt habe.

    Und zu guter letzt noch die Frage, was der Flächenanteil beim Grundvermögen im Zusammenhang mit dem Bodenrichtwert aussagt? Den Flächenanteil am Flurstück kann ich nicht
    nachvollziehen. An welcher Stelle ist dieser Wert wichtig?

    Danke schon mal im Voraus an all diejenigen, dich sich das Ganze durchgelesen haben.

    VG
    Jens

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  • JuergenF
    antwortet
    Danke an Alle!
    Mir hat dies hier auch geholfen, stolperte über die gleichen Fehler!

    VG
    Jürgen

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  • Charlie24
    antwortet
    Wir haben keinen Betrieb,
    Das macht nichts, auch Stückländerei ist als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu erklären.

    Muss irgendwo noch der Bodenrichtwert eingetragen werden, wie bei bebauten Grundstücken?
    Nein, nur die Ertragsmesszahlen sind bei einzelnen Nutzungen anzugeben, nicht bei Wald..

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  • RiElster
    antwortet
    Hallo,
    vielen Dank für die Hinweise zur Erfassung von " Stückländerein". Das hat mir schon sehr geholfen.
    Was muss denn im GW1 bei: Art der wirtschaftlichen Einheit angegeben werden? Wir haben keinen Betrieb, aber Wiesen und Waldflächen die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
    Muss irgendwo noch der Bodenrichtwert eingetragen werden, wie bei bebauten Grundstücken? Ich habe in GW3 nichts gefunden.
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Beste Grüße

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  • AnjaSch
    antwortet
    Hallo,
    ich hatte die gleiche Fehlermeldung und habe es ebenso gelöst: unter 3. Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens KEIN Eintrag, sondern NUR in Anlage GW3 unter 1. Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

    Das nur als Bestätigung für weitere Leser*innen.

    Vielen Dank für die Problem- und Lösungsbeschreibung!!
    Gruß

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  • StRichter
    antwortet
    Danke sehr, liebe/r Kaiman,
    und auch danke sehr, liebe/r für die Unterstützung der Frage.
    Die Antwort sagt mir genau das, was ich fürchtete.
    Die Eingabe im Hauptrvordruck war für die Katz und muß noch mal gestartet werden.
    Danke auch sehr für die Sceenshots - das hilft sehr.
    Jetzt erst mal eine Woche Urlaub, dann nochmal mit frischem Mut.

    Herzliche Grüße !

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  • Kaiman
    antwortet
    Hallo,

    ich hatte das gleiche Problem ... "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen."


    Charlie24 hat das richtig geschrieben. Ich habe es selber nur leider nicht sofort verstanden. Möchte aber, da es bei mir inzwischen fehlerfrei ist, vlt. noch etwas ergänzen.

    Wenn bereits im Hauptvordruck bei 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens etwas erfasst wurde, muss dieses gelöscht werden oder beim nächsten Versuch diese Eingabe überspringen. Dort darf also kein Eintrag sein.
    Diese/s Gemarkung(en) und Flurstück(e) dann wie er schreibt nur bei
    Anlage Land- und Forstwirtschaft --> Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts --> Angaben zu den Flurstücken --> Art der Nutzung
    eintragen.

    Screenshot 2022-08-07 002334.jpgScreenshot 2022-08-07 001101.jpgScreenshot 2022-08-07 001215.jpgScreenshot 2022-08-07 001510.jpg


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  • StRichter
    antwortet
    Danke Dir, liebe/rCharlie24. Dann probier ich noch einmalmit einem neuen Entwurf. Dann klappt das bestimmt besser.
    Herzliche Grüße !

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  • Charlie24
    antwortet
    gehören dann zum Grundvermögen, nicht wahr ? Dann muß ich das als "unbebautes Grundstück" erklären und keine Anlage "Land- und Forstwirtschaft" ausfüllen (?) So verstehe ich das dann.
    Nein, auch die sog. Stückländerei gehört zu Land- und Forstwirtschaft und ist nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft zu erfassen !

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  • StRichter
    antwortet
    Aha, also landwirtschaft- und forstwirtschaftliche Flächen, die mir schlicht gehören (ich führe keinen Betrieb) gehören dann zum Grundvermögen, nicht wahr ? Dann muß ich das als "unbebautes Grundstück" erklären und keine Anlage "Land- und Forstwirtschaft" ausfüllen (?) So verstehe ich das dann.

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