Moin zusammen.
Ich habe von dem FA eine Steuernummer für meinen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein mitgeteilt bekommen (Rentner, nur Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen). Im Detail besitze ich 2 Flurstücke, davon eines im Alleineigentum und eines zusammen mit meiner Gattin.
Werden beide Flurstücke in einer Feststellungserklärung zusammengefasst oder ist aufgrund der Eigentumsverhätlnisse für jedes Flurstück eine eigene Feststellungserklärung erforderlich (Alleineigentum/Ehegatten)? Im letzteren Fall bedürfte es dann aber ja noch einer 2 Steuernummer, die das FA aber noch gar nicht mitgeteilt hat.
Meine Ehegattin wurde auch vom FA nicht separat angeschrieben.
Danke für eine Rückmeldung.
Gruß
Ich habe von dem FA eine Steuernummer für meinen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein mitgeteilt bekommen (Rentner, nur Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen). Im Detail besitze ich 2 Flurstücke, davon eines im Alleineigentum und eines zusammen mit meiner Gattin.
Werden beide Flurstücke in einer Feststellungserklärung zusammengefasst oder ist aufgrund der Eigentumsverhätlnisse für jedes Flurstück eine eigene Feststellungserklärung erforderlich (Alleineigentum/Ehegatten)? Im letzteren Fall bedürfte es dann aber ja noch einer 2 Steuernummer, die das FA aber noch gar nicht mitgeteilt hat.
Meine Ehegattin wurde auch vom FA nicht separat angeschrieben.
Danke für eine Rückmeldung.
Gruß
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