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Grundsteuer SH - Landwirtschaftlicher Betrieb - Unterschiedliche Eigentümer

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    Grundsteuer SH - Landwirtschaftlicher Betrieb - Unterschiedliche Eigentümer

    Moin zusammen.

    Ich habe von dem FA eine Steuernummer für meinen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein mitgeteilt bekommen (Rentner, nur Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen). Im Detail besitze ich 2 Flurstücke, davon eines im Alleineigentum und eines zusammen mit meiner Gattin.

    Werden beide Flurstücke in einer Feststellungserklärung zusammengefasst oder ist aufgrund der Eigentumsverhätlnisse für jedes Flurstück eine eigene Feststellungserklärung erforderlich (Alleineigentum/Ehegatten)? Im letzteren Fall bedürfte es dann aber ja noch einer 2 Steuernummer, die das FA aber noch gar nicht mitgeteilt hat.

    Meine Ehegattin wurde auch vom FA nicht separat angeschrieben.

    Danke für eine Rückmeldung.

    Gruß
    Zuletzt geändert von Future_Farmer; 06.08.2022, 12:53. Grund: Grundsteuer, Schleswig-Holstein, Landwirtschaft

    #2
    Bei Ehegatten kann auch in diesem Fall alles zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. In einer Anleitung heißt es hierzu:

    Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner
    gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz gehören.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Aber wie sind dann die Eigentumsverhältnisse anzugeben? Die wirtschaftliche Einheit befindet sich ja teilweise im Alleineigentum und teilweise im Eigentum von Ehegatten. Eine spätere Zuordnung der Eigentumsteile auf unterschiedliche natürliche Personen ist ja in den Formularen bei den Flurstücken nicht mehr vorgesehen.

      Gruss

      Kommentar


        #4
        Da wirst du in Zeile 51 des Hauptvordrucks als Nenner die m²-Summe aller Flächen nehmen müssen und beim Zähler

        dann die gemeinschaftliche Fläche halbieren und die Hälfte davon zu deiner Fläche hinzurechnen müssen. Vielleicht

        kann man ja kürzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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