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Grundsteuererklärung SH - Halle mit Wohnung + Büroräume + Lagerhalle in Gewerbegebiet

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    Grundsteuererklärung SH - Halle mit Wohnung + Büroräume + Lagerhalle in Gewerbegebiet

    Moin,
    ich habe folgende Konstellation anzumelden und bekomme immer wieder Fehlermeldungen beim Prüfen der Eingaben.

    1. Ich habe eine Halle (Skeletbauweise Metal), in die Halle befinden sich eine Wohnung (85qm) + Büroräume (ca. 150 qm) Massivbauweise, Produktionsstätte (500qm) Holzbauweise, und Lagerraum (100qm) Kalthalle.

    In die Angaben zur Grundstücksart habe ich gemischt genutztes Grundstück ausgewählt.
    Leider verstehe ich nicht was ich bei Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert für jeweiligen Teil auswählen soll und das führt dazu das ich beim Prüfen immer wieder Fehlermeldungen bekomme.


    2. Soll ich überhaupt so trennen, in vier Bereiche oder nur zwei Bereiche, Wohnung und Büro (inkl. Produktionsstätte und Lagerraum)?


    Danke und Gruß


    #2
    2. Soll ich überhaupt so trennen, in vier Bereiche oder nur zwei Bereiche, Wohnung und Büro (inkl. Produktionsstätte und Lagerraum)?
    Was sagt denn der bisherige Einheitswertbescheid aus ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was sagt denn der bisherige Einheitswertbescheid aus ?
      Leider nicht viel:
      "Bezeichnung der wirtschaftlichen Einheit" - nichts!
      "Der Einheitswert für das Geschäftsgrundstück bleibt wie bisher" - und die Summe

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        #4
        Das ist dann vermutlich nur eine Zurechnungsfortschreibung. Immerhin geht daraus hervor, dass es bisher als Geschäftsgrundstück bewertet wurde.

        Das gibt es ja nach wie vor, zur Definition siehe § 249 Abs. 7 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist dann vermutlich nur eine Zurechnungsfortschreibung. Immerhin geht daraus hervor, dass es bisher als Geschäftsgrundstück bewertet wurde.

          Das gibt es ja nach wie vor, zur Definition siehe § 249 Abs. 7 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
          Gut, dann versuche ich mein Glück mit Geschäftsgrundstück

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            #6
            Leider kein Erfolg mit der Auswahl von Geschäftsgrundstück.
            Ehrlichgesagt für mich sagen beide diese Punkte das gleiche aus.


            Geschäftsgrundstück:

            Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die
            • zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und
            • nicht Teileigentum sind.

            Gemischt genutztes Grundstück:

            Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die
            • teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden und
            • nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.

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              #7
              Ehrlichgesagt für mich sagen beide diese Punkte das gleiche aus.
              Das stimmt so nicht. Gemischt genutzt ist nachrangig gegenüber Geschäftsgrundstück.

              Bisher war allerdings die Jahresrohmiete maßgeblich, siehe § 75 Abs. 3 BewG:

              Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als achtzig Prozent, berechnet nach der Jahresrohmiete (§ 79), eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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