Hallo zusammen,
mein Grundstück hat nur eine Flurstücknummer, jedoch ist gut ein Drittel des Grundstücks mit der Kennziffer 17000 versehen, d.h. es ist eine Fläche besonderer funktionaler Prägung. Zwei Drittel sind als Wohnbaufläche deklariert. Auf dem Auszug vom Finanzamt ist die gesamte Fläche angegeben, ohne Berücksichtigung.
Im Elster kann ich diese Unterscheidung nicht angeben. Die Fläche besonderer funktionaler Prägung ist ein Lärmschutzwall, die bei der Berechnung von Erschließungsgebühren berücksichtigt bzw. von der Gesamtfläche abgezogen wurde.
Ist das auch für die Grundsteuer relevant? Und falls ja, weiß jemand wie und wo ich das in das Formular eingebe? Eine konkrete Auswahl der Nutzungsart 17000 habe ich nicht gefunden.
Vielen Dank für einen Hinweis.
Gruß
oiseau
mein Grundstück hat nur eine Flurstücknummer, jedoch ist gut ein Drittel des Grundstücks mit der Kennziffer 17000 versehen, d.h. es ist eine Fläche besonderer funktionaler Prägung. Zwei Drittel sind als Wohnbaufläche deklariert. Auf dem Auszug vom Finanzamt ist die gesamte Fläche angegeben, ohne Berücksichtigung.
Im Elster kann ich diese Unterscheidung nicht angeben. Die Fläche besonderer funktionaler Prägung ist ein Lärmschutzwall, die bei der Berechnung von Erschließungsgebühren berücksichtigt bzw. von der Gesamtfläche abgezogen wurde.
Ist das auch für die Grundsteuer relevant? Und falls ja, weiß jemand wie und wo ich das in das Formular eingebe? Eine konkrete Auswahl der Nutzungsart 17000 habe ich nicht gefunden.
Vielen Dank für einen Hinweis.
Gruß
oiseau