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    Grundsteuer Gebäudeart

    Hallo zusammen,

    ich habe ein großes Problem mit der Zuordnung meiner bestehenden Immobilie. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Ich habe ein Grundstück (4200m²) welches ich als Gartengrundstück mit Bungalow benutze.
    Meine Immobilie hat eine Bruttogrundfläche von 238 m² und ist im Bungalow Stil gebaut. Davon sind etwa 58m² den Garagen, 130m² privat genutzter Wohnfläche/Nutzfläche und etwa 50 m² vermieteter Wohnraum zuzuordnen. Zudem kommt noch, dass der vermietete Wohnraum nicht als (gesetzlich gesehen) eigenständige Wohnung zu betrachten ist, da der gemietete Wohnraum keine geschlosse Wohneinheit mit eigener Eingangstür ist und meine privat genutzte Fläche nicht von der vermieteten Fläche (bis auf ein Zimmer mit 19m²) getrennt ist. Betrachtet man aber genauer die Definitionen der zur Wahl stehenden Gebäudearten, trifft für meine Immobilie nichts zu. Dementsprechend ist, egal was ich eingebe, alles nicht korrekt eingegeben im Elster Formular.
    Ich habe bereits 1 Woche Urlaub daran verschwendet und bin einfach nur noch verzweifelt.

    MfG
    Andrea
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.08.2022, 13:52. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Welches Bundesland ?

    Ein Haus mit 2 Wohnungen ist für gewöhnlich ein Zweifamilienhaus, das gilt grundsätzlich auch, wenn es sich um sog.

    nicht abgeschlossene Wohnungen handelt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Grundstück liegt in Brandenburg und und weder der vermietete Teil noch die privat genutzte Fläche sind per Definition als Wohnung zu betrachten.

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        #4
        Zudem wäre eventuell noch nützlich zu wissen, dass dieses Wochenendhaus unter die Kategorie sonstiges bebautes Grundstück fällt und dadurch die Option Einfamilien-bzw. Zweifamilienhaus entfällt.

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          #5
          Das Grundstück liegt in Brandenburg und und weder der vermietete Teil noch die privat genutzte Fläche sind per Definition als Wohnung zu betrachten.
          Und warum nicht ? Besteht ein Dauerwohnrecht oder nicht ? Als was ist es denn im bisherigen Einheitswertbescheid bewertet ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In den Bescheiden zuvor ist es auch als sonstiges bebautes Grundstück gekennzeichnet.
            Für mich ist es aber auch meine erste Steuererklärung, da ich das Grundstück erst letztes Jahr überschrieben bekommen habe.

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              #7
              Einen Einheitswertbescheid habe ich nicht vorliegen

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                #8
                In den Bescheiden zuvor ist es auch als sonstiges bebautes Grundstück gekennzeichnet.
                Das gibt es jetzt auch noch. Die Bewertung erfolgt im Sachwertverfahren, Angaben zum Ertragswert dürfen dann nicht gemacht werden.

                Siehe § 250 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Vielen Dank erstmal
                  Ich hoffe, dass das mich weiter bringt.

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