Hallo zusammen,
sehe ich folgenden Sachverhalt richtig bez. BayGrSt2:
Auf meinem Grundstück steht ein Schuppen von insgesamt 75 m².
Davon werden 40m² zur Lagerung von Brennholz genutzt.
Handelt sich dabei um eine technische Funktionsfläche (Lagerläche für Brennstoffe), die dann nicht als Nutzfläche berücksichtigt werden muß?
D.h. die Nutzfläche wäre dann 35m², wovon noch ein Freibetrag von 30m² abgezogen werden darf.
Darf ich somit eine Nutzfläche von 5 m ² eintragen?
sehe ich folgenden Sachverhalt richtig bez. BayGrSt2:
Auf meinem Grundstück steht ein Schuppen von insgesamt 75 m².
Davon werden 40m² zur Lagerung von Brennholz genutzt.
Handelt sich dabei um eine technische Funktionsfläche (Lagerläche für Brennstoffe), die dann nicht als Nutzfläche berücksichtigt werden muß?
D.h. die Nutzfläche wäre dann 35m², wovon noch ein Freibetrag von 30m² abgezogen werden darf.
Darf ich somit eine Nutzfläche von 5 m ² eintragen?
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