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BayGrSt2 - Schuppen für Brennholz / Holzlagerplatz

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    BayGrSt2 - Schuppen für Brennholz / Holzlagerplatz

    Hallo zusammen,
    sehe ich folgenden Sachverhalt richtig bez. BayGrSt2:

    Auf meinem Grundstück steht ein Schuppen von insgesamt 75 m².

    Davon werden 40m² zur Lagerung von Brennholz genutzt.
    Handelt sich dabei um eine technische Funktionsfläche (Lagerläche für Brennstoffe), die dann nicht als Nutzfläche berücksichtigt werden muß?

    D.h. die Nutzfläche wäre dann 35m², wovon noch ein Freibetrag von 30m² abgezogen werden darf.
    Darf ich somit eine Nutzfläche von 5 m ² eintragen?

    #2
    Handelt sich dabei um eine technische Funktionsfläche (Lagerläche für Brennstoffe)
    Meiner Meinung nach ja.

    Darf ich somit eine Nutzfläche von 5 m ² eintragen?
    Wenn es keine weiteren Nebengebäude gibt, trifft das zu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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