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Grundsteuer 2022 Niedersachsen - was ist mit ausgewiesenen Grünflächen?

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    Grundsteuer 2022 Niedersachsen - was ist mit ausgewiesenen Grünflächen?

    In einem mir vorliegenden Katasteramtsauszug von 1992 ist mein EINES Flurstück in Gebäude- und Freifläche sowie in Grünland unterteilt.
    Diese Unterteilung kann ich nun im online Auszug von grundsteuer-viewer nicht wiederfinden.
    Wo trage ich diese Information ein?
    Wenn ich dem Viewer Glauben schenke, dann wird die gesamte Grundstücksfläche gleich behandelt - das gefällt mir gar nicht. Was verstehe ich falsch?

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    Ich habe das gleiche Problem und komme da nicht weiter.
    Der Ansprechpartner beim Finanzamt meinte, dass 2 Grundsteuererklärungen gemacht werden müssten?!
    Zuletzt geändert von Zwirn; 22.08.2022, 17:56.

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      #3
      Der Ansprechpartner beim Finanzamt meinte, dass 2 Grundsteuererklärungen gemacht werden müssten?!
      Wofür man allerdings auch 2 Aktenzeichen braucht-
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        da ich das gleiche Problem habe, und PN nicht funktioniert, suche ich Kontakt zu den Benutzern Schwarz-Beck und Zwirn zwecks Erfahrungsaustausch.
        Vielleicht mag sich jemand hier melden, wie er weiter verfahren ist?

        Danke und Grüße,
        Carsten

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          #5
          Hallo,
          das Problem habe ich auch, wohne in Schleswig-Holstein. Der Katasteramtsauszug weist zwei unterschiedliche Nutzungsarten aus, zwei Gebäude mit Gartenflächen und Ackerfläche, die aber jahrelang schon brach liegt. Da Beide mit einem Flurstück bezeichnet sind, meckert Elster bei der Eingabe der landwirtschaftlichen Fläche.

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            #6
            Der Katasteramtsauszug weist zwei unterschiedliche Nutzungsarten aus, zwei Gebäude mit Gartenflächen und Ackerfläche
            Hast du nicht zufällig zwei Anschreiben vom Finanzamt erhalten? Normalerweise müsstest du nämlich zwei Erklärungen ausfüllen - eine für das Wohngrundstück und eine für Landwirtschaft. Ansonsten müsste du beim Finanzamt, die Sachlage schildern und dir ggf. eine zweite Steuernummer geben lassen.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Hallo,
              nach langen Diskussionen hat mir das Finanzamt nun ein zweites Aktenzeichen zugesagt, so dass ich Wohnbaufläche und Grünland getrennt erklären kann.

              Grüße,
              Carsten

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                #8
                Hallo,
                ich habe auch mit dem Finanzamt telefoniert. Der Fall wird mit dem Land- und Forstwirtschaft***perten dort besprochen und es ist sehr wahrscheinlich, dass ich noch ein Aktenzeichen für das Geringstland erhalte. So lange wird nicht angemahnt.
                Gruß Harriett

                Kommentar


                  #9
                  Habe ein identisches Problem; mein Katasteramtsbescheid Niedersachsen stammt aus 1988 und weist die Hälfte des Flurstückes als Haus- und Hoffläche und den Rest als Gartenland aus.
                  Das Katasteramt hat in senem Bescheid darauf hingewiesen, dass das FA eine Kopie des Bescheides mit gleicher Post erhalten hat.
                  Das zuständige Finanzamt hat die entsprechenden Folgemassnahmen 1988 nicht durchgeführt und damit seine Amtspflichten verletzt. Nun versucht man mir weiß zu machen, dass unterschiedliche Bodenrichtwerte nicht möglich sind. Bin nunmehr natürlich schriftlich sehr deutlich geworden.
                  Die Differenz des BRW beträgt für das Gartenland rd. 54.000,00 €
                  Nachdem diese Differenz zur Feststellung der Grundsteuer für beide Nutzungsarten seit 1988 falsch ermittelt wurde, werde ich hier natürlich noch Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung wegen Vorsatz verfolgen müssen.
                  Habe einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur korrekten Feststellung des BWR gestellt.
                  Kann vermutlich die seit 1988 zuviel entrichteten Grundsteuern gegen zukünftig zu leistende Steuern verrechnen bzw. aufrechnen. Der Vorteil der Aufrechnung ist, dass keine Einrede der Verjährung für die zuviel gezahlten und falsch erhobenen Grundsteuern wirksam wird.
                  Diese Aufrechnung werde ich gegen die Gemeinde als Grundsteuererheber erklären ( nicht dem FA !!!).
                  Könnte etwas dauern, bis ich den aktuellenneuesten Stand berichten kann. Werde dies jedoch auf jeden Fall vornehmen

                  Gruß

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                    #10
                    Werde dies jedoch auf jeden Fall vornehmen
                    Und was hat der geschilderte Sachverhalt jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Und was hat der geschilderte Sachverhalt jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?
                      Siehe Überschrift

                      "Grundsteuer 2022 Niedersachsen - was ist mit ausgewiesenen Grünflächen."




                      Freundlichen Gruß
                      reyemhod

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                        #12
                        Zitat von reyemhod Beitrag anzeigen
                        Siehe Überschrift
                        Darüber steht dann noch eine übergeordnete Überschrift:

                        Mein ELSTER
                        Fragen und Antworten zu der ELSTER Webanwendung Mein ELSTER.

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                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                          Darüber steht dann noch eine übergeordnete Überschrift:
                          Diese ändert nichts daran, dass die Grundsteuern ebenso zu Elster gehören; anderenfalls dürfte es die vorangegangenen Post's gar nicht geben.

                          Tatsache ist, dass die geschilderte Problematik existiert und die deutliche Benennung offensichtlich als so unbequem empfunden wird, nachdem die Arbeitsweise des FA damit deutlicher wird. jedoch möglichst nicht sein kann, was nicht sein darf.

                          Mit freundlichem Gruß
                          reyemhod

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                            #14
                            Zitat von reyemhod Beitrag anzeigen
                            Diese ändert nichts daran, dass die Grundsteuern ebenso zu Elster gehören
                            Dein Posting hat mit Elster rein gar nichts zu tun! Es geht hier nur um die rechtliche Beurteilung.

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