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Erklärung zu Waldgrundstücken RLP

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    Erklärung zu Waldgrundstücken RLP

    Hallo zusammen,
    mein Sohn hat zwei kleine Waldgrundstücke und muss hierfür nun die Grundsteuerklärung abgeben. Sind folgende Vermutungen richtig:
    - Für jedes dieser Grundstücke hat er eine Erklärung abzugeben, da er getrennte Anschreiben mit unterschiedlichen Aktenzeichen dazu erhalten hat.
    - In diesen Erklärungen ist "Land- und Forstwirtschaftlicher BETRIEB" anzugeben, auch wenn er eine Privatperson und kein Unternehmer ist.
    - Beiden Erklärungen ist die Anlage "Land- und Forstwirtschaft" beizufügen.

    Schon mal vielen Dank im Voraus!

    #2
    Das ist alles korrekt. Angaben zu den Flurstücken dürfen nur in GW3 gemacht werden, nicht in GW1.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle Antwort und auch den Hinweis, dass die Waldgrundstücke nichts in GW1 zu suchen haben. Macht ja auch Sinn, denn anders als bei bebauten Grundstücken hat so ein Waldgrundstück ja keine Anschrift, was wohl schon systemseitig reklamiert werden dürfte.

      Gerade hat sich eine weitere Frage ergeben:
      Ein Nachbar hat ein bebautes Grundstück und unmittelbar daran anschließend ein kleines weiteres ohne Bebauung. Zwar hat er beide Grundstücke in GW 1 als "erste Fläche" erfasst, in GW2 aber nicht die Fläche beider Grundstücke addiert, sondern mit der jeweiligen Fläche als erste und zweite Fläche zusammen mit dem Bodenrichtwert eingetragen. Das System hat nach seinen Angaben nicht gemeckert und er hat die Erklärung so abgeschickt. Nachdem wir jetzt darüber gesprochen haben fragt er sich, ob das im Hinblick auf die spätere Grundsteuer eventuell ein Fehler war oder ob das keine Rolle spielt, da der Bodenrichtwert bei beiden Flächen gleich hoch ist? - Und nochmal ein DANKE im Voraus!

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        #4
        Das System hat nach seinen Angaben nicht gemeckert und er hat die Erklärung so abgeschickt. Nachdem wir jetzt darüber gesprochen haben fragt er sich, ob das
        im Hinblick auf die spätere Grundsteuer eventuell ein Fehler war oder ob das keine Rolle spielt,
        Objektiv ist es zwar nicht so gewollt, aber im konkreten Fall führt es in der Bewertung m. E. nicht zu einem Fehler.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24, nochmal vielen Dank. Der Nachbar ist einigermaßen beruhigt und ich bin zunächst mal mit meiner und anderen Erklärungen durch

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