Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern - Unausgebautes Dachgeschoss = Wohnfläche?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern - Unausgebautes Dachgeschoss = Wohnfläche?

    Und noch eine Frage zur Grundsteuer Bayern: Ist ein unausgebautes Dachgeschoss zur Wohnfläche hinzuzuziehen?

    Die Treppe des Hauses geht bis dorthin und es finden sich auch entsprechend viele Dach/Wandfenster, um für Tageslicht zu sorgen. Auch die notwendige Höhe ist gegeben.

    Es ist allerdings komplett "roh", also blanker Estrich, unverputzte Wände, die Dachdämmung nicht "verlattet" und wird als Abstellraum genutzt.

    #2
    Ist ein unausgebautes Dachgeschoss zur Wohnfläche hinzuzuziehen?
    Nein, das wird erst mit dem Ausbau bewertungsrelevant. Das ergibt sich sowohl aus dem Bewertungsgesetz wie aus der Wohnflächenverordnung.

    § 248 BewG: Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.

    Ein nicht ausgebautes Dachgeschoss ist keine Wohnung und Abstellräume außerhalb einer Wohnung rechnen nicht zur Wohnfläche.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24 mal wieder danke! Kann man irgendwie nen Kaffee spenden? ;-)

      Kommentar


        #4
        Kann man irgendwie nen Kaffee spenden? ;-)
        Nein, kann man nicht, außerdem habe ich meine 4 Tassen heute schon getrunken, 2 am Vormittag und 2 nach dem Mittagessen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X