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1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs

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    1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs

    Hallo, ich habe eine Haushaltshilfe als Minijob beschäftigt. Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?

    #2
    Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?
    Das ist zwar Steuerrecht, aber maßgeblich sind die Aufwendungen, also alles.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

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