1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs

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  • hein1000
    Neuer Benutzer
    • 04.09.2022
    • 8

    #1

    1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs

    Hallo, ich habe eine Haushaltshilfe als Minijob beschäftigt. Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Darf ich dafür nur den ausgezahlten Lohn eintragen oder auch die zusätzliche pauschale Abgabe?
    Das ist zwar Steuerrecht, aber maßgeblich sind die Aufwendungen, also alles.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • hein1000
      Neuer Benutzer
      • 04.09.2022
      • 8

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

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