Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW - Aufteilung von Grundstücken

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW - Aufteilung von Grundstücken

    Grundsteuerreform BW: Aufteilung von Grundstücken

    Meine Situation ist folgende:
    - Eine Doppelhaushälfte mit eigenem Grundstück und einer Garage auf einem separaten Grundstück
    - Gemeinsames Eigentum mit Ehepartnerin
    Mein Problem ist die Angabe der Quadratmeter und der "Brüche" für die Grundstücke:
    Wenn H die Fläche des Hausgrundstücks ist und G die Fläche des Garagengrundstücks,
    - was muss jeweils als Fläche eingetragen werden, die Summe, also H+G und davon die Anteile H/(H+G) bzw G/(H+G)?
    - wie wird das Gemeinschaftseigentum abgebildet mit dem Bruch 1/2?
    - wie ist das Enthaltensein von Grundstücken speziell für den geschilderten Fall definiert?

    Woran ich scheitere, ist diese Fehlermeldung:
    "Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein zweites (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der zweite auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "2 - zweite Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."

    #2
    Ich habe mir erlaubt den Titel zu ändern, dein Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    Wenn die Doppelhaushälfte ein eigenes Flurstück hat, das euch gemeinsam gehört, dann ist bei dem Flurstück des Hauses in Zeile 11 von GW1

    als Zähler und Nenner jeweils 1 richtig. Bei dem Flurstück, auf dem die Garage steht, kommt es zunächst darauf an, wie hoch euer Anteil insgesamt ist.

    Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor. Das kann 1/2 sein, wenn die andere Garage zur anderen Doppelhaushälfte gehört, wenn es aber mehr Garagen

    auf einem Garagenhof gibt, kann das natürlich auch ein kleinerer Anteil sein. Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, wird in Zeile 3

    der Anlage Grundstück nur ein m²-Wert erfasst. Den muss man selbst ausrechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ich habe mich mittlerweile bis zur Abgabe "durchgebissen"; es hat sich herausgestellt, dass die beiden Grundstücke als eine Einheit gesehen werden; im Anschreiben des Finanzamts sind in der "Grundstückstabelle" unter der Überschrift "Flurstück" Zähler und Nenner der Flurstücknummern der Grundstücksteile aufgeführt.
      Daraus habe ich geschlossen, dass die Fläche des "Flurstücks" gleich der Summe der Teilflächen ist und somit die Anteile H/(G+H) für's Haus und G/(G+H) für die Garage sind, was dann auch akzeptiert wurde.
      Bei den Anteilen der Grundstückseigentümer hat dann jeweils 1/2 für meine Frau und mich funktioniert.
      Mit den Punkten 1.,2. und 3. für die Teilstückzuordnung ging es ganz banal darum, bei verschiedenen Grundstückswerten Grundstücke mit gleichem Wert zu "gruppieren".

      Eigentlich alles ganz einfach, wenn es nicht so verkorkst formliert wäre.

      Kommentar

      Lädt...
      X