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Verlustvortrag : Erkennen ob Einlösen sinnvoll

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    Verlustvortrag : Erkennen ob Einlösen sinnvoll

    Hallo!
    Ich habe 2017-2021 einen Verlustvortrag genehmigt bekommen.
    Jetzt habe ich meine Steuererklärung für 2021 gemacht, und die Steuerberechnung die er mir vorm Abschicken als Vorhersage gibt, sagt, dass ich 475Euro erstattet bekommen würde.
    Ich habe zwei Fragen:
    1. Bei dieser Berechnung ist der Verlustvortrag aus den Jahren vorher noch nicht eingerechnet, richtig?
    2. Macht es in diesem Fall Sinn, den Verlustvortrag für das Jahr 2021 verrechnen zu lassen, oder verliere ich dadurch was? (Ich kenne mich da leider gar nicht aus. Meine Sorge wäre, dass der Verlustvortrag "verfällt" wenn ich in 2021 eh schon was erstattet bekomme. Oder wird das dann zusätzlich erstattet?)

    Vielen Dank!

    #2
    1. Bei dieser Berechnung ist der Verlustvortrag aus den Jahren vorher noch nicht eingerechnet, richtig?
    Damit der eingerechnet wird, musst du die Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung beifügen und den festgestellten Verlustvortrag

    dort erfassen. Das Verrechnungsjahr kannst du dir sowieso nicht aussuchen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort! Das habe ich eh gemacht
      Ich habe bei der Anlage "Sonstiges"unter "Verlustabzug" in Zeile 7 den Verlustvortrag angekreuzt. Nach einem genauen Betrag wird dort nicht gefragt.
      In der schnellen Vorhersagebrechnung lese ich dann aber nirgends etwas von Verlustvortrag...
      Deshalb qasi die Fragen, noch mal etwas anders formuliert:
      1. Kann ich dann davon ausgehen, dass die 475 Euro Erstattung das Ergebnis wäre ohne Berücksichtigung des Verlustvortrags?
      2. Werde ich noch mehr erstattet bekommen bei der endgültgen Berechnung, oder ist dies ein Fall in dem der Verlustvortrag im blödesten Fall verfällt (weil ich eh schon was für 2021 erstattet bekomme?)

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        #4
        Durch den Verlustvortrag kann der Gesamtbetrag der Einkünfte auf maximal 0 sinken, das führt letztlich zu einer festgesetzten Steuer von 0 und einer kompletten Erstattung der Lohnsteuer.

        Ein Teil oder der ganze Verlustvortrag verpufft, wenn das zu versteuernde Einkommen auch ohne oder mit einem geringeren Verlustvortrag unter dem Grundfreibetrag liegt.

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          #5
          In der schnellen Vorhersagebrechnung lese ich dann aber nirgends etwas von Verlustvortrag...
          Die Anlage Sonstiges und die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung sind verschiedene Anlagen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ganz vielen Dank! Jetzt hab ich es gefunden, und das Ergebnis sieht gleich ganz anders aus. Super, wirklich vielen Dan für die Hilfe!

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