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Grundsteuer - Art des Grundstücks

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    Grundsteuer - Art des Grundstücks

    Moin, ich bin in der glücklichen Lage (hoffentlich) nur noch eine Fehlermeldung zu bekommen, und zwar die Art des Grundstücks (Angaben zur Grundstücksart)). Es ist ein 3-Fam.-Haus und drei Eigentümer, wir selbst siind die einzigen Eigentümer die auch drin wohnen, die beiden anderen Wohnungen sind von zwei versch. Eigentümern vermietet. "Teileigentum" oder "Mietwohngrundstück" sind offenbar falsch. Ein 3-Fam.-Haus ist auf dem Fragebogen nicht aufgeführt. Ein aktueller Fehler lautet : Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen und keine Wohnflächen erklärt. Bei "gefundene Fehler und Konflikte" werden ja die Fehler benannt, aber nicht dieser, ich habe dadurch keine Lösung die ich anwenden könnte.

    #2
    Ich hätte ja gedacht, wer Probleme mit der Art des Grundstücks hat, steht ganz am Anfang und nicht nur noch einen Fehler vor Schluss.

    Ansonsten würde ich behaupten, ihr besitzt Wohnungseigentum.

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      #3
      Du erklärst nur deine Wohnung mit deiner Wohnfläche und deinen anteiligen Grundstücksanteilen. Art =Wohneigentum

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        #4
        Wohneigentum, ok, aber wo steht was von Wohnfläche + Anteile, was ich gefunden habe nennt sich "Angaben zu Grund + Boden" > Fläche des Grundstücks + Bodenrichtwert, alles zu funden unter GW 2 Anlage Grundstück und ich dachte ich wäre kurz vor dem Ziel

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          #5
          Dann musst du ab Zeile 7 ff. weitermachen.

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            #6
            Zeille 7 wäre "Zusätzliche Angabe bei Wohn/ Teileigentum" > neuerliche Grundbucheintragung, habe ich nichts, trotrzdem immer wieder die Meldung : Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt. Ich kann Angaben machen über Grund und Boden, aber Wohnfläche und Grundstückanteile finde ich nichts.

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              #7
              Wenn wir noch wüssten, ob es um Baden-Württemberg geht oder um die 11 Bundesländer, die Bundesrecht anwenden, könnten wir

              die Frage beantworten, ob bzw. wo Angaben zur Wohnfläche zu machen sind. Ich tippe auf den Norden der Republik.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                NRW, in der Mitte des Entlastungspakets

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                  #9
                  NRW, in der Mitte des Entlastungspakets
                  Sagt man da auch schon "Moin" ? Die Angaben zur Wohnungsgröße und zur Wohnfläche sind in der Anlage Grundstück unter

                  5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert zu machen und zwar auf der Teilseite 3.

                  PS: Rentner brauchen jetzt ja doch keine aktiven Einkünfte mehr, die bekommen die EPP jetzt im Dezember mit der Rente
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Eigentlich komme ich aus dem Norden und habe mich gewundert das hier auch "Moin" gesagt wird. Nochmal zur Grundsteuer, sobald ich irgendetwas korrigiere erscheint zu einem völlig anderen Thema eine völlig andere Fehlermeldung die ich vorher nie gelesen habe. Nun heißt es auf einmal, 4. Abgaben zu Grund und Boden : Fläche des Grundstücks, gebe ich die Gesamtfläche ein ist das falsch, teile ich diese durch drei weil ja 3 Eigentümer ist auch das falsch, dazu gibt es eine Erklärung die kein Mensch versteht :
                    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben."
                    Wer soll das verstehen ?

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                      #11
                      Dass die Erklärung kein Mensch versteht, kann ich nachvollziehen.

                      gebe ich die Gesamtfläche ein ist das falsch, teile ich diese durch drei weil ja 3 Eigentümer ist auch das falsch, dazu gibt es eine Erklärung die kein Mensch versteht
                      Deine ETW hat Miteigentumsanteile am Flurstück der Wohnanlage, das muss ja nicht 1/3 sein. Die musst du in Zeile 11 des Hauptvordrucks angeben

                      und die m²-Anteile am Flurstück für die Zeile 4 der Anlage Grundstück selbst berechnen. Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Kaum bin ich fertig und bin der Meinung alles richtig gemacht zu haben erscheinen neue Fehlermeldungen : Angaben zum Grund und Boden > Fläche des Grundstücks und Bodenrichtwert, diese Angaben entnehme ich dem Schreiben vom FA, trotzdem ist das falsch. Den Bodenrichtwert entnehme ich der Finanzverwaltung - Geodaten Außenbereich Baureifes Land Wohnbaufläche. Bei der Fläche des Grundstücks entnehme ich die QM auch dem Schreiben vom FA, das scheint aber die Gesamtgröße des Grundstücks zu sein, was ich nicht weiß. Ich vermute bei einem 1/3 Eigentumsanteil ist die QM-Zahl durch drei zu teilen.

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                          #13
                          Ich vermute bei einem 1/3 Eigentumsanteil ist die QM-Zahl durch drei zu teilen.
                          Aber erst für die Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2).
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Dieser ganze Mist ist nur was für starke Nerven, es paßt nichts und wenn es paßt taucht am Ende eine neue Fehlermeldung auf. Ich wäre sofort dabei eine Bürgerinitiative zu gründen.
                            Ich habe z.Zt. neue Fehler, die vorher nicht auftauchten : Gemarkung bzw. Flurstück > Fläche Zeile 10, dort gebe ich einen dritten Miteigentumsanteil an, ist falsch. Zeile 11 Zähler-Nenner > 333-10000, ist auch falsch.
                            Angaben zu Grund und Boden > Fläche des Grundstücks, ich gebe die gesamte Fläche an, ist auch falsch, Bodenrichtwert entnommen aus den Geodaten, ist auch falsch.
                            Bevor ich nächstes mal aus dem Haus gehe merke ich mir den Bodenrichtwert und die Gemarkung damit die Polizei mich nach Hause fährt wenn ich mich verlaufen habe.

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                              #15
                              Angaben zu Grund und Boden > Fläche des Grundstücks, ich gebe die gesamte Fläche an, ist auch falsch,
                              Natürlich ist das falsch. Wenn der Anteil 333/10000 ist, darf ich ja auch nur ein Drittel angeben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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