Grundsteuererklärung Niedersachsen :
Ich habe ein Grundstück mit ehemaliger gemischter Nutzung ( privat und Gewerbe) wo ein Wohnhaus, ein Nebengebäude (30qm) und eine ehemaligen Werkstatt drauf steht. Die Werkstatt ist geräumt/ leer und das Gewerbe abgemeldet. Muss ich die Werkstatt ( obwohl nicht mehr genutzt und leer stehend) als Nutzfläche angeben?
Ich habe ein Grundstück mit ehemaliger gemischter Nutzung ( privat und Gewerbe) wo ein Wohnhaus, ein Nebengebäude (30qm) und eine ehemaligen Werkstatt drauf steht. Die Werkstatt ist geräumt/ leer und das Gewerbe abgemeldet. Muss ich die Werkstatt ( obwohl nicht mehr genutzt und leer stehend) als Nutzfläche angeben?
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