Zitat von Charlie24
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zu (3): Ich habe ein ähnliches Problem (in NRW): Die Bebauungsgrenze teilt mein Grundstück in 660qm bebaubare Fläche und 850qm nicht bebaubare Fläche.
In https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ werden auch zwei Bodenrichtwerte ("Außenbereich" und "Mehrgeschossig") für jeweils die GESAMTE Fäche angegeben.
Wirklich 1510qm als "Mehrgeschossig" angeben? Das ist natürlich der höhere Bodenrichtwert ;-)
Vielen Dank!
Dieter

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