Grundsteuer [Saarland]

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  • DVuellers
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Zu 1: Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

    Zu 2: Baujahr ist das Jahr, in dem das Gebäude erstmals bezugsfertig war. Zur Kernsanierung bitte die ausführliche Hilfe lesen.

    Zu 3: Grundstücke sind praktisch nie zu 100% überbaubar, das beeinflusst den Wert nicht.
    Hallo,
    zu (3): Ich habe ein ähnliches Problem (in NRW): Die Bebauungsgrenze teilt mein Grundstück in 660qm bebaubare Fläche und 850qm nicht bebaubare Fläche.
    In https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ werden auch zwei Bodenrichtwerte ("Außenbereich" und "Mehrgeschossig") für jeweils die GESAMTE Fäche angegeben.
    Wirklich 1510qm als "Mehrgeschossig" angeben? Das ist natürlich der höhere Bodenrichtwert ;-)
    Vielen Dank!
    Dieter

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  • Charlie24
    antwortet
    Wird es teurer für den Eigentümer, wenn man eine Kernsarnierung vorgenommen hat ?
    Davon gehe ich aus, sonst würde das nicht abgefragt.

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  • Nuna85
    antwortet
    Frage zur Kernsarnierung: Wie wirkt sich dies auf die Grundsteuer aus ? Wird es teurer für den Eigentümer, wenn man eine Kernsarnierung vorgenommen hat ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Zu 1: Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

    Zu 2: Baujahr ist das Jahr, in dem das Gebäude erstmals bezugsfertig war. Zur Kernsanierung bitte die ausführliche Hilfe lesen.

    Zu 3: Grundstücke sind praktisch nie zu 100% überbaubar, das beeinflusst den Wert nicht.

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  • ziecar
    hat ein Thema erstellt Grundsteuer [Saarland].

    Grundsteuer [Saarland]

    Hey zusammen,

    bei der Grundsteueranmeldung stellen sich mir ein paar Fragen die ich mir selbst nicht so einfach Beantworten kann bzw. ich mir nicht sicher bin. Vielleicht kann jemand helfen.

    1. Wir haben ein "Haus" mit 2 völlig getrennten Wohnungen, sind wir dann ein "Zweifamilienhaus"? Obwohl das Haus komplett mit gehört, im "alten" Teil leben meine Eltern.
    2. Thema Kernsarnierung: Das Haus stammt aus 1983, natürlich wurden erst mal nach und nach im alten Teil Dinge getan. Neue Heizung, neue Fenster aber es wurde nie wirklich entkernt. 2014 habe ich das Haus um einen Stock erweitert, was im damaligen Bebauungsplan schon genehmigt war. Ich würde aus meiner Sicht beim Erstbezug 1983 eingeben. Spielt die Erweiterung in 2014 irgendeine Rolle?
    3. Bebauungsgrenze: Unser Grundstück hat in Summe 1015 qm (29 * 36). Laut Katasterauszug ist die Bebaubarefläche allerdings "nur" 26 Meter in die Tiefer dass heißt es bleiben ca. 10 Meter nach hinten zur Grundsstückgrenze als nicht bebaubar übrig. Ist der Bodenrichtwert trotzdem gleich für die Fläche? Laut Auszug ist mal nichts anders angegeben. Es handelt sich bei der Fläche allerdings komplett um eine Parzelle nur die sog. Bebauungsgrenze ist halt anders gelegt worden damals.

    Habt ihr Sonst tipps worauf man achten sollte? Wie genau spielt die Wohnfläche im Saarland überhaupt in die Berechnung rein?

    Danke und Gruß

    Carsten
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