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Grundsteuererklärung trotz Fehler abschicken - wie geht das?

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    Grundsteuererklärung trotz Fehler abschicken - wie geht das?

    Hallo!
    Ich sitze schon x Stunden an der Grundsteuererklärung, habe mir Erklärvideos angeschaut, bekomme einen Fehler aber nicht weg.
    Folgender Fehler wird angezeigt: "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." Ich habe ein Einfamilienhaus angegeben, eine Scheune und ein Carport. Wenn ich das Haus entferne ist der Fehler weg, aber dann fehlt es... :-/

    #2
    Hallo Regine123,

    ein Versenden mit Fehlern ist nicht möglich. Wenn gelbe markierte Hinweise kommen, kann man trotzdem versenden.

    Tschüß

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      #3
      Welches Bundesland ?

      Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert dürfen in der Erklärung nicht gemacht werden, es geht nur entweder oder.

      Welche Nutzfläche hat denn die Scheune und wie wird sie tatsächlich genutzt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Scheune hat 40m² und dient als Garage für den Traktor. Wir halten als Nebenbetrieb Schafe und Ponys, aber nicht in der Scheune, sondern auf anderen Grundstücken. Ich wollte erst Anlage 3 und 3a mitmachen, aber da hatte ich 4 Fehler...

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          #5
          Das Grundstück ist in Thüringen.

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            #6
            Du musst ja für die Landwirtschaft eine eigene Erklärung machen. Der kannst du die Scheune samt Umgriff zuordnen

            § 234 Abs. 6 BewG: Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort
            land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.


            In der Erklärung für das Grundvermögen erfasst du nur das Wohnhaus samt Umgriff. Ob der Carport überhaupt anzugeben ist,

            kann ich dir ohne Angabe des Bundeslands nicht sagen. Es dürfen nur Angaben zum Ertragswert gemacht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Da ein Carport kein Gebäude ist, braucht man dazu nichts angeben. Dieser Grundsatz sollte bundesweit gelten.
              Parkplätze im Freien sowie offene Carports sind nicht in die Anzahl der Garagenstellplätze einzubeziehen.
              Zuletzt geändert von Radix61; 09.09.2022, 23:25.

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