Hallo,
ich habe vom Finanzamt in der Anlage zum Schreiben der Grundsteuer eine Auflistung der vorhanden Flächen erhalten. Für die ETW, Wegfläche, TG und weitere 3 Einzel-Garagen sind teilweise einzelne Grundbuchblätter sowie unterschiedliche Bodenrichtwerte vorhanden. Im Kaufvertrag sind die unten genannten Einheiten mit unterschiedlichen Miteigentumsanteilen angegeben. Muss nun pro Einheit eine separate Anlage GW2 erstellt werden? Muss dann auch nach Ertragswert- (ETW) und Sachwertverfahren für die restlichen Gebäude wie TG und Garagen, Zuwegung (sonstiges bebautes Grundstück) unterschieden werden?
Dies betrifft im Einzelnen:
1. Wohngebäude ETW 52/1000
2. Garagengebäude mit TG 2/58
3. Zufahrt zu 3 Einzel-Garagen 2/58
4. freistehende Garage 2/58
5. freistehende Garage 2/58
6. freistehende Garage 2/58
ich habe vom Finanzamt in der Anlage zum Schreiben der Grundsteuer eine Auflistung der vorhanden Flächen erhalten. Für die ETW, Wegfläche, TG und weitere 3 Einzel-Garagen sind teilweise einzelne Grundbuchblätter sowie unterschiedliche Bodenrichtwerte vorhanden. Im Kaufvertrag sind die unten genannten Einheiten mit unterschiedlichen Miteigentumsanteilen angegeben. Muss nun pro Einheit eine separate Anlage GW2 erstellt werden? Muss dann auch nach Ertragswert- (ETW) und Sachwertverfahren für die restlichen Gebäude wie TG und Garagen, Zuwegung (sonstiges bebautes Grundstück) unterschieden werden?
Dies betrifft im Einzelnen:
1. Wohngebäude ETW 52/1000
2. Garagengebäude mit TG 2/58
3. Zufahrt zu 3 Einzel-Garagen 2/58
4. freistehende Garage 2/58
5. freistehende Garage 2/58
6. freistehende Garage 2/58