Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohnraumförderung = KfW?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohnraumförderung = KfW?

    Was ist mit "Wohnraumförderung" unter "5 - Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung" gemeint? Gehört dazu eine KfW-Förderung?

    #2
    Vermutlich wäre die Frage unter "Mein Elster" besser aufgehoben. Kann jemand das verschieben? Entschuldigung für mein Versehen!

    Kommentar


      #3
      Ich glaube nicht, dass da die KfW-Förderung gemeint ist. Eher das, was früher unter Sozialer Wohnungsbau lief.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ist nix für Privatleute:
        §15 (4) GrStG Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des Absatzes 2 noch des Absatzes 3 vor, wird die Steuermesszahl nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a um 25 Prozent ermäßigt, wenn das jeweilige Grundstück
        1. einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet wird, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschaften gehalten werden und zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Gebietskörperschaft oder den Gebietskörperschaften ein Gewinnabführungsvertrag besteht,
        2. einer Wohnungsbaugesellschaft zugerechnet wird, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist, oder
        3. einer Genossenschaft oder einem Verein zugerechnet wird, der seine Geschäftstätigkeit auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a und b des Körperschaftsteuergesetzes genannten Bereiche beschränkt und von der Körperschaftsteuer befreit ist.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank!

          Kommentar

          Lädt...
          X