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Grundsteuer - Zähler und Nenner beim Flurstück ?

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    Grundsteuer - Zähler und Nenner beim Flurstück ?

    Hallo, habe in M-V eine Eigentumswohnung von 89m2 in einem Reihenhaus mit 2 Wohnungen.
    Grundstücksgroesse ist 193 m2. Im Grundbuch
    steht ein Miteigentümeranteil von 89/151, was muß ich bei Zähler und Nenner angeben
    Zuletzt geändert von Charlie24; 18.09.2022, 20:37.

    #2
    Wie wäre es mit 89 und 151?

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      #3
      89 und 151, nennt sich Bruchrechnung

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        #4
        Wird leider als Fehlermeldung erkannt

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          #5
          Dann ist der Fehler aber an anderer Stelle. In der Anlage Grundstück muss als Grundstücksgröße 113 m² stehen, nicht die Wohnungsgröße.
          Zuletzt geändert von Hilfsprofi; 18.09.2022, 19:37.

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            #6
            Grundgroesse ist 193m2

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              #7
              Die 113 m² für die Zeile 4 von GW2 stimmen schon. In die Zeile 11 von GW1 ist als Zähler 89 einzutragen und als Nenner 151.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Grundstücksgroesse ist 193 m²
                Daran hast Du aber nur einen Anteil von 89/151 und das sind dann eben
                193 m² * 89 / 151 = 113,75496688741721854304635761589 m²,
                abgerundet also 113 m² für den rechnerischen Anteil, der auf deine wirtschaftliche Einheit entfällt.

                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Hallo liebe Helfer, hat alles geklappt. Erfolgreich abgeschickt, vielen Dank für die Tipps.
                  LG REINHARD

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