Grundsteuer Baden-Württemberg. Bodenrichtwert nur für Teilfläche

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  • ntsrhc
    Neuer Benutzer
    • 19.09.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer Baden-Württemberg. Bodenrichtwert nur für Teilfläche

    Bei meinem Grundstück ist nur ein Teil von der Bodenrichtwertszone des Orts erfasst. Dementsprechend gibt es in den Details in BORIS-BW auch nur eine Teilfläche 1.
    Wie komme ich an den Wert für Teilfläche 2 oder wird diese anders behandelt (Landwirtschaft? - habe vom Finanzamt nur 1 Aufforderung für 1 Grundstück erhalten ?!?) oder komplett ignoriert?

    Danke und Gruß
    Zuletzt geändert von ntsrhc; 19.09.2022, 20:39.
  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    Sorry, aber du gibst uns zuwenige Informationen, um konkret darauf zu antworten. Bist oder warst du Landwirt oder hast du ein lediglich Hausgrundstück mit angrenzender landw. Fläche gekauft? Gibt es mehrere Flurstücke?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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    • ntsrhc
      Neuer Benutzer
      • 19.09.2022
      • 3

      #3
      Es ist ein Grundstück mit 1 Nummer wovon ein Teil über die bebaubare Fläche des Ortes hinausgeht. Nur die bebaubare Fläche taucht in BORIS-BW als Teilfläche 1 auf.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        ... oder wird diese anders behandelt (Landwirtschaft? - habe vom Finanzamt nur 1 Aufforderung für 1 Grundstück erhalten
        Die Erklärungen für Landwirtschaft werden in BW erst später angefordert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • ntsrhc
          Neuer Benutzer
          • 19.09.2022
          • 3

          #5
          d.h. ich gebe jetzt erst mal die Erklärung B für die Teilfläche ab und dann später die A für den rest?
          Update: Hab mal den Gutachterausschuss angeschrieben. Mal gucken was die sagen
          Zuletzt geändert von ntsrhc; 20.09.2022, 15:10.

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