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Grundsteuererklärung Privateigentum NRW / 2. Flurstück für Garage

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    Grundsteuererklärung Privateigentum NRW / 2. Flurstück für Garage

    Hallo,

    es geht um ein EFH welches auf 1 Flurstück geht. Nun gibt es ein 2. Flurstück auf dem eine Garage steht. Wenn ich nur das EFH mit dem Flurstück erfasse, gibt es keine Fehlermeldung. Versuche ich nun das 2. Flurstück mit der Garage zu erfassen, dann erhalte ich Fehlermeldungen.

    Kann mir jemand mitteilen, wo genau ich die Eingaben in der Hauptfeststellung und in der Anlage Grundstück für das 2. Flurstück vornehmen soll?

    Vielen Dank.

    #2
    Wenn euch das Flurstück, auf dem die Garage steht, allein gehört und der Bodenrichtwert mit dem des Hausflurstücks identisch ist,

    müssen die Angaben in Zeile 11 von GW1 genauso erfolgen wie beim Haus. In Zeile 4 von GW2 müssen die m² dann addiert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank.

      Der Bodenrichtwert ist gleich, Eigentum auch. Ich habe jetzt das Grundstück separat erfasst und bei Grund und Boden auch. Ich denke, dass ist auch zulässig. Ergab jeztzt auch keine Fehlermeldung mehr.

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        #4
        ... und bei Grund und Boden auch. Ich denke, dass ist auch zulässig.
        Es führt nicht zu einem Fehler, das ist richtig. Gedacht ist es so, dass man in diesen Fällen in GW1 für beide Flurstücke 1 - erste Fläche

        auswählt und die m²-Werte addiert. Das steht auch im Hilfetext für die Zeile 4 der Anlage Grundstück.

        Sofern die Flächen mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb einer Bodenrichtzone liegen, sind diese in einer Summe in Zeile 4 einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dankeschön. Mal schauen, ob es irgendwann eine Korrekturaufforderung gibt. Ich habe jedenfalls die Erklärung versendet. Eine Berichtigung wäre dann wie zu senden?

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            #6
            Eine Berichtigung wäre dann wie zu senden?
            Da müsstest du eine neue Erklärung starten, die Daten der übermittelten Erklärung würden dann zur Übernahme angeboten.

            Nach der Übernahme kann man den neuen Entwurf dann korrigieren, abspeichern und nach Prüfung erneut übermitteln.

            Da aber inhaltlich nichts falsch ist, ist das nicht unbedingt erforderlich, es wird sicher keine Korrekturaufforderung geben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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