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Grundsteuererklärung Bayern: Reihenhaus plus Abstellraum richtig eintragen

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    Grundsteuererklärung Bayern: Reihenhaus plus Abstellraum richtig eintragen

    Liebes Forum,

    ich habe mich jetzt schon einmal quer durch das Thema Grundsteuererklärung Bayern im Fall einer Teilungserklärung gelesen, bin mit aber immer noch nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe.

    Und zwar geht es um ein Reihenhaus. Im Grundbuch ist eingetragen:

    1. ein Miteigentumsanteil von X/1000 an zwei Flurstücken (FlSt 1 und FlSt 2), verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit und Sondernutzungsrechten an der Terasse und an einem PKW-Stellplatz
    2. ein Miteigentumsanteil von Y/1000 an denselben zwei Flurstücken, verbunden mit dem Sondereigentum an einem kleinen Abstellraum

    Meine Fragen sind:

    Q1: Gehe ich richtig in der Annahme, dass das alles eine wirtschaftliche Einheit ist und dass ich daher nur eine Grundsteuererklärung dafür abgeben muss?
    Q2: Ist es richtig, wenn ich in der Anlage Grundstück unter Flurstücke 4 Einträge mache:
    X/1000 Anteil an FlSt 1
    X/1000 Anteil an FlSt 2
    Y/1000 Anteil an FlSt 1
    Y/1000 Anteil an FlSt 2
    Q3: Ist es richtig, wenn ich bei den Angaben zu Gebäuden nur die Wohnfläche des Reihenhauses angebe (hat keine Nutzfläche), da der PKW-Stellplatz nur ein Sondernutzungsrecht ist und außerdem < 50 qm und da der Abstellraum < 30 qm ist?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

    #2
    Frage 1: Ja, das gehört alles zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

    Frage 2: Das sieht alles richtig aus.

    Frage 3: Ein Stellplatz im Freien ist nicht zu erfassen. Falls der Abstellraum in einem Nebengebäude liegt, gibst du ihn mit 0 m² an.

    Falls er in einem Keller der Reihenhäuser liegt, würde ich ihn ganz weglassen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      ich hab, ehrlich gesagt, auf eine Antwort von dir gehofft, weil du ja schon öfter zu diesem Thema kommentiert hast :-) Vielen Dank für deine schnelle Hilfe! Der Stellplatz ist im Freien, genau. Dann lasse ich ihn weg. Und der Abstellraum liegt in einem Nebengebäude, wird also mit 0 qm angegeben.

      Viele Grüße!

      Kommentar

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