Liebes Forum,
ich habe mich jetzt schon einmal quer durch das Thema Grundsteuererklärung Bayern im Fall einer Teilungserklärung gelesen, bin mit aber immer noch nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe.
Und zwar geht es um ein Reihenhaus. Im Grundbuch ist eingetragen:
1. ein Miteigentumsanteil von X/1000 an zwei Flurstücken (FlSt 1 und FlSt 2), verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit und Sondernutzungsrechten an der Terasse und an einem PKW-Stellplatz
2. ein Miteigentumsanteil von Y/1000 an denselben zwei Flurstücken, verbunden mit dem Sondereigentum an einem kleinen Abstellraum
Meine Fragen sind:
Q1: Gehe ich richtig in der Annahme, dass das alles eine wirtschaftliche Einheit ist und dass ich daher nur eine Grundsteuererklärung dafür abgeben muss?
Q2: Ist es richtig, wenn ich in der Anlage Grundstück unter Flurstücke 4 Einträge mache:
X/1000 Anteil an FlSt 1
X/1000 Anteil an FlSt 2
Y/1000 Anteil an FlSt 1
Y/1000 Anteil an FlSt 2
Q3: Ist es richtig, wenn ich bei den Angaben zu Gebäuden nur die Wohnfläche des Reihenhauses angebe (hat keine Nutzfläche), da der PKW-Stellplatz nur ein Sondernutzungsrecht ist und außerdem < 50 qm und da der Abstellraum < 30 qm ist?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
ich habe mich jetzt schon einmal quer durch das Thema Grundsteuererklärung Bayern im Fall einer Teilungserklärung gelesen, bin mit aber immer noch nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe.
Und zwar geht es um ein Reihenhaus. Im Grundbuch ist eingetragen:
1. ein Miteigentumsanteil von X/1000 an zwei Flurstücken (FlSt 1 und FlSt 2), verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit und Sondernutzungsrechten an der Terasse und an einem PKW-Stellplatz
2. ein Miteigentumsanteil von Y/1000 an denselben zwei Flurstücken, verbunden mit dem Sondereigentum an einem kleinen Abstellraum
Meine Fragen sind:
Q1: Gehe ich richtig in der Annahme, dass das alles eine wirtschaftliche Einheit ist und dass ich daher nur eine Grundsteuererklärung dafür abgeben muss?
Q2: Ist es richtig, wenn ich in der Anlage Grundstück unter Flurstücke 4 Einträge mache:
X/1000 Anteil an FlSt 1
X/1000 Anteil an FlSt 2
Y/1000 Anteil an FlSt 1
Y/1000 Anteil an FlSt 2
Q3: Ist es richtig, wenn ich bei den Angaben zu Gebäuden nur die Wohnfläche des Reihenhauses angebe (hat keine Nutzfläche), da der PKW-Stellplatz nur ein Sondernutzungsrecht ist und außerdem < 50 qm und da der Abstellraum < 30 qm ist?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Kommentar