Hallo, wir haben in unserer WEG auch eine Garage, die nicht als Sondereigentum einer Wohnung zugeschlagen ist, sondern mit einem eigenen Grundbuchblatt geführt wird. Bei der Auswahl der Grundstücksart allerdings komme ich nicht weiter. Was muss man in so einem Fall eintragen?
Zur Ergänzung: Die Voreigentümer hatten die Garage so geplant und gebaut, dass sie auch an eine nicht zur WEG gehörende Person hätte verkauft werden können. Das könnten wir theoretisch auch tun. Daher ist die Garage gesondert zu betrachten und nicht mit den Eigentumswohnungen verbunden.
Zur Ergänzung: Die Voreigentümer hatten die Garage so geplant und gebaut, dass sie auch an eine nicht zur WEG gehörende Person hätte verkauft werden können. Das könnten wir theoretisch auch tun. Daher ist die Garage gesondert zu betrachten und nicht mit den Eigentumswohnungen verbunden.
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