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Grundsteuer 2022 Eintrag 4. Grundstück- und Gebäudeflächen

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    Grundsteuer 2022 Eintrag 4. Grundstück- und Gebäudeflächen

    Elster Grundsteuerantrag 2022

    Betrifft NRW. Alleineigentümer, nur 1 Flurstück 500 m2 darauf ein Zweifamilienhaus mit Eigentümernutzung und Vermietung ca 100 m2 Grundfläche und 2 Garagen mit 30 m2.

    Wie und wo muss ich den Sachverhalt richtig eintragen?

    Anlage Grundstück (GW2) unter

    Punkt 4 - Angaben zum Grund u. Boden

    Angaben zur Fläche u. Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

    1. Eintrag Fläche des Grundstücks hier 500 m2 eintragen oder nur 400m2 ohne Haus

    und dann Button + weitere Fläche hinzufügen öffnen und als 2. Eintrag dort das Haus mit 100 m2 eintragen?

    Punkt 5- Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert steht z.B. Gebäude war vor 1949 bezugsfertig (aus Angaben unter Punkt 4

    darunter 1. Ja

    wenn der Button: +Gebäude hinzufügen geöffnet wird, dann können dort nur die Bezugsfertigkeit, Garagen und Wohnungen mit m2 eingetragen werden und m.E. keine Flächen zum Grundstück.

    Danke für Eure Hilfen

    #2
    Wenn das kein Wohnungseigentum ist, gehört doch der Grund und Boden bei nur einem Bodenrichtwert nicht aufgeteilt.

    Unter 5 sind keine Angaben zum Grund und Boden zu machen, nur die Anzahl der Wohnungen, die Wohnfläche und die Anzahl der Garagenstellplätze

    sind zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke !! Es ist schön, daß es Sie gibt.
      Der Alleineigentümer des Hauses ist gleichzeitig der 1. Bewohner / Nutzer seiner Wohnung und die 2. Wohnung wird von ihm vermietet .

      Kommentar


        #4
        Der Alleineigentümer des Hauses ist gleichzeitig der 1. Bewohner / Nutzer seiner Wohnung und die 2. Wohnung wird von ihm vermietet .
        Ob eigengenutzt oder vermietet, spielt bei der Grundsteuererklärung keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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