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Grundsteuer NRW - Anlage GV3 für Land- und Forstwirtschaft bei Gartennutzung

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    Grundsteuer NRW - Anlage GV3 für Land- und Forstwirtschaft bei Gartennutzung

    Hallo zusammen,

    ich versuche mich seit Wochen an der Grundsteuererklärung für meine Eltern und komme bei einem Punkt nicht wirklich weiter.
    Folgender Sachverhalt:
    Es handelt sich um ein Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken .
    Das erste Flurstück (1184 m² ) mit Haus und Garage soll laut Schreiben vom Finanzamt mit Bodenrichtwert 250€ (Außenbereich) erklärt werden – soweit halbwegs klar.

    Für das zweite Flurstück (direkt dahinter angrenzend und ohne Straßenanbindung) soll eine Erklärung als Besitzer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft abgegeben werden.
    Dieses Flurstück (3532 m²) wird aber nicht wirtschaftlich genutzt, sondern dient zu gut einem Drittel als Erholungsgarten mit Zierpflanzen, kleinem Gartenteich und Gartenhaus (ca. 20 m²)
    Der Rest liegt komplett brach (Grünfläche), bzw. ist mit einigen Laub- und Nadelbäumen bewachsen.
    An das Grundstück grenzen landwirtschaftliche Flächen an.

    Nutzungsart für das Flurstück laut Geoportal NRW und einem älteren Katasterauszug: Garten
    In BORIS ist ein Bodenrichtwert von 0,80€ (Forstwirtschaft) ausgewiesen.

    Welche Nutzungsart ist in diesem Fall in GW3 anzugeben?
    Ich finde leider nichts, was so wirklich zutrifft. Mit Kleingarten oder Dauerkleingarten ist doch vermutlich etwas anderes gemeint?
    Oder kann ich das Flurstück einfach als unbebautes Grundstück zur ersten Fläche erfassen und im Kommentar auf das aktuell bestehende Einheitswertkennzeichen hinweisen?
    Bislang wurde tatsächlich Grundsteuer A über weniger als 3 Euro unter dem betreffenden Kennzeichen abgerechnet.
    Laut Grundsteuerbescheid allerdings für das erste Flurstück, was für mich noch verwirrender ist.
    Die Hotline des Finanzamtes konnte mir vor drei Wochen auch nicht weiterhelfen und versprach lediglich, mein Problem weiterzuleiten - bislang offenbar ergebnislos.

    Vielen Dank für jeden Ratschlag zur weiteren Vorgehensweise









    #2
    Oder kann ich das Flurstück einfach als unbebautes Grundstück zur ersten Fläche erfassen und im Kommentar auf das aktuell bestehende Einheitswertkennzeichen hinweisen?
    Das ist wahrscheinlich nicht empfehlenswert. Wenn das bisher als Land- und Forstwirtschaft bewertet wird, sollte man das so belassen. Die Nutzung laut

    Liegenschaftskataster sollte zu finden sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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