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Grundsteuer Saarland 4 Flurstücke 1 Aktenzeichen

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    Grundsteuer Saarland 4 Flurstücke 1 Aktenzeichen

    Hallo,
    in meinem Bescheid sind unter einer Aktennummer 4 Flurstücke aufgeführt. 2 davon sind Waldgrundstücke ( zusammen ca. 300m2) , eines ist mit einem Wohnhaus bebaut mit ein angrenzendes Flurstück welches als Gartenland gekauft wurde.

    In Elster bekomme ich dies nicht rein.

    a: Benötige ich für die Waldstücke ein eigenes Aktenzeichen ( Landwirtschaft ) und wo bekomme ich das ?
    b: kann ich das Gartenland ( angrenzend an bebautes Land ) unter Landwirtschaft führen, obwohl für dieses Flurstück ein Bodenrichtwert existiert ?

    Danke für die Antworten.... im vorhinein..


    #2
    ??????????

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      #3
      Wenn du schon einen Bescheid hast, bist du doch schon fertig. Oder meintest du ein Infoschreiben?. Generell muss man Grundvermögen und luf trennen. Wie war es denn in den bisherigen Einheitswertbescheiden des FA`?

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        #4
        Hallo,
        ja, Infoschreiben. Ich habe keinen Einheitswertbescheid. Nur Abrechnung der Gemeinde, Nur 1 Aktenzeichen.. Waldstücke sind räumlich getrennt von den anderen beiden Flurstücken.


        a: Benötige ich für die Waldstücke ein eigenes Aktenzeichen ( Landwirtschaft ) und wo bekomme ich das ?
        b: kann ich das Gartenland ( angrenzend an bebautes Land ) unter Landwirtschaft führen, obwohl für dieses Flurstück ein Bodenrichtwert existiert ?

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          #5
          Hallo Mitsaarländer, sind Sie schon weiter? Dann hat sich die nachfolgende Antwort erledigt, sonst:
          Klicken Sie zu Beginn der Eingabe der Vordrucke neben Hauptvordruck GW1 auch GW2 für das bebaute Grundstück und angrenzendes Gartenland und GW3 für Ihre Waldgrundstücke an. So sollten Sie alles unterkriegen.

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            #6
            auch GW2 für das bebaute Grundstück und angrenzendes Gartenland und GW3 für Ihre Waldgrundstücke an. So sollten Sie alles unterkriegen.
            GW2 und GW3 funktioniert zusammen nicht !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Entschuldigung, Charlie24 hat r e c h t !!!

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                #8
                Im Westen nichts Neues? Hat das Saarland denn so spezielle Regelungen?

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                  #9
                  Hat das Saarland denn so spezielle Regelungen?
                  Nein, es gilt im Wesentlichen Bundesrecht. Für die Waldgrundstücke wird aber ein eigenes Aktenzeichen benötigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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