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Grundsteuer Industriegebiet 3 Gebäude Wohn - Geschäftshaus, Kneipe und Gewerbehalle

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    Grundsteuer Industriegebiet 3 Gebäude Wohn - Geschäftshaus, Kneipe und Gewerbehalle

    Guten Abend,

    leider drehe ich mich im Kreis.
    Ich besitze in RLP ein Grundstück im Industriegebiet. Darauf sind 3 Gebäude. Wohn Geschäftshaus. Wohne darin und 2 Büroräume. Kneipe vermietet und die lagerhalle nutze ich gewerblich selbst.
    Alle auf einer Liegenschaft und gleichem Bodenrichtwert. Muss ich für jedes Gebäude ein extra Formular ausfüllen und die Fläche anteilmäßig teilen?
    Es wurde nur ein Aktenzeichen vergeben.
    Zuletzt geändert von Felix123; 28.09.2022, 20:26.

    #2
    Es wurde nur ein Aktenzeichen vergeben.
    Du musst anhand der gesamten Wohn- und Nutzflächen zuerst die Grundstücksart nach § 249 BewG ermitteln.

    Danach richtet sich die Art der Bewertung, hier wird es vermutlich zu einer Bewertung nach dem Sachwertverfahren kommen.

    Siehe § 250 BewG !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja danke. Sachwertverfahren denke ich auch. Mir wird auch ständig "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." Aber wie ändere ich das?
      Zuletzt geändert von Felix123; 28.09.2022, 21:46.

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        #4
        Doch Daten, aber das Wohngeschäftshaus ist weg. Es bleibt spannend. Evtl. mal Pause machen.
        Da das Grundstück einheitlich nach dem Sachwertverfahren zu bewerten ist, gilt das auch für das Wohn- und Geschäftshaus.

        Auch dafür sind die Bruttogrundflächen anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Guten Morgen.
          sorry dass ich meinen Ursprungstext gelöscht habe.
          Es hat vermutlich bei mir geklingelt.

          Ich habe das Wohngeschäftshaus auch als Sachwert eingetragen. Jetzt ist alles fehlerfrei.

          Ist das so richtig?
          Man gibt ja die verschiedenen Gebäudearten an. Da sehen die zuständigen Sachbearbeiter ja um welches Art des Gebäude es sich handelt.




          Zuletzt geändert von Felix123; 29.09.2022, 11:18.

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            #6
            Muss ich das Wohngeschäftshaus unter Nichtwohngrundstücke eintragen?
            Das habe ich im Beitrag Nr. 4 doch bereits geschrieben. Es müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja Charly ich danke dir sehr.
              Diese Nichtwohnraum und Wohnraum Bezeichnungen haben mich irritiert.

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