Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Grundsteuer NRW.
Basis ist:
1 Grundbuchblatt; 2 Flurstücke: EFH 400 qm und Garage 18qm; selber Bodenrichtwert
In GW1 wird die Grundstücksart abgefragt. Hier habe ich EFH angegeben.
Was mach ich mit dem Garagenflurstück? Das ist doch ein sonstig bebautes Grundstück.
Muss ich zwei Erklärungen erstellen? Erhalte Fehlermeldungen, wenn ich die Garage als Sachwert angebe.
Danke für die Zeit den Beitrag zu lesen.
ich habe eine Frage zur Grundsteuer NRW.
Basis ist:
1 Grundbuchblatt; 2 Flurstücke: EFH 400 qm und Garage 18qm; selber Bodenrichtwert
In GW1 wird die Grundstücksart abgefragt. Hier habe ich EFH angegeben.
Was mach ich mit dem Garagenflurstück? Das ist doch ein sonstig bebautes Grundstück.
Muss ich zwei Erklärungen erstellen? Erhalte Fehlermeldungen, wenn ich die Garage als Sachwert angebe.
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