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Grundstücke mit zwei Aktenzeichen, aber nur eine wirtschaftliche Einheit

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    Grundstücke mit zwei Aktenzeichen, aber nur eine wirtschaftliche Einheit

    Ich habe ein Wohngrundstück mit zwei Plan-Nummern und bisher mit zwei Einheitswerten und darum auch mit zwei Aktenzeichen.
    Das Wohngrundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt. Daraufhin wurde vom FA ein eigener EW-Bescheid erstellt.
    Die beiden Grundstücke sind eine wirtschaftliche Einheit, denn sie werden gemeinsam genutzt. Auf dem einen steht das Einfamilienhaus, das andere ist Grünfläche und unbebaut.

    Wenn ich nun die beiden Grundstücke als wirtschaftliche Einheit angebe, dann stellt sich die Frage, was geschieht mit dem zweiten Aktenzeichen für das unbebaute Grundstück?
    Erkennt das FA, dass das unbebaute Grundstück nun in dieser Einheit angegeben ist?


    Hab ich irrtümlich hier erfasst, zwischenzeitlich in Elster-Anwender-Forum übertragen. Sorry.
    Zuletzt geändert von GWH; 29.09.2022, 20:34.

    #2
    Grundsteuer Bayern
    Ich habe ein Wohngrundstück mit zwei Plan-Nummern und bisher mit zwei Einheitswerten und darum auch mit zwei Aktenzeichen.
    Das Wohngrundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt. Daraufhin wurde vom FA ein eigener EW-Bescheid erstellt.
    Die beiden Grundstücke sind eine wirtschaftliche Einheit, denn sie werden gemeinsam genutzt. Auf dem einen steht das Einfamilienhaus, das andere ist Grünfläche und unbebaut.

    Wenn ich nun die beiden Grundstücke als wirtschaftliche Einheit angebe, dann stellt sich die Frage, was geschieht mit dem zweiten Aktenzeichen für das unbebaute Grundstück?
    Erkennt das FA, dass das unbebaute Grundstück nun in dieser Einheit angegeben ist?

    Kommentar


      #3
      Erkennt das FA, dass das unbebaute Grundstück nun in dieser Einheit angegeben ist?
      Nicht unbedingt ! Du solltest die Zusammenlegung unter Ergänzende Angaben beantragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hab ich irrtümlich hier erfasst, zwischenzeitlich in Elster-Anwender-Forum übertragen. Sorry.
        Im Unterforum für Mein ELSTER ist der Beitrag doch richtig platziert.

        Nachtrag: Ich habe die Beiträge zusammengeführt.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 29.09.2022, 21:39.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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