Hallo liebes Forum,
ich habe vor drei Jahren eine vermietete Wohnung in Berlin erworben. Die Immobilie ist aus dem Jahr 1915 und die letzte Sanierung war damals laut Makler 1999. Ob es sich dabei um eine Kernsanierung handelte, weiß ich nicht genau. Ich habe die Hausverwaltung gefragt, aber auch die konnte mir das nicht verbindlich sagen.
Die Hausverwaltung hat mir eine Baubeschreibung zukommen lassen, was wohl 1999 umgesetzt wurde. Darin steht auszugsweise:
Ich habe aber gelesen, dass für die Definition Kernsaniert eben alles erneuert werden muss! Und hier wurden z.B. die Fenster und Türen nur instandgesetzt, bzw. teilweise erneuert, wenn sie irreparabel waren. Außerdem wurden ausschließlich leerstehende Wohnungen komplett saniert.
Komme ich aufgrund dieser Abweichungen und weil nur 95% einer Kernsanierung umgesetzt wurden darum herum, die Kernsanierung für diese Immobilie mit anzugeben?
ich habe vor drei Jahren eine vermietete Wohnung in Berlin erworben. Die Immobilie ist aus dem Jahr 1915 und die letzte Sanierung war damals laut Makler 1999. Ob es sich dabei um eine Kernsanierung handelte, weiß ich nicht genau. Ich habe die Hausverwaltung gefragt, aber auch die konnte mir das nicht verbindlich sagen.
Die Hausverwaltung hat mir eine Baubeschreibung zukommen lassen, was wohl 1999 umgesetzt wurde. Darin steht auszugsweise:
- Die Dachkonstruktion wird im wesentlichen beibehalten. Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Substanz werden durchgeführt
Die Dacheindeckug wird erneuert.
...
Sämtliche Zinkblecheifassungen und Abdeckungen werden erneuert. - Hofffassade erhält Vollwärmeschutz und wird neu verputzt
- Straßenfassade wird neu verputzt
- Balkone werden auf Tragfähigkeit untersucht, behandelt, verputzt und ggf ausgetauscht
- Treppenhaus: Lose Putzstellen abgeklopft, Wandflächen vollständig verspachtelt
Holzteile wie Geländer, Wohnungs und Hauseingangstüren werden tischler- und malermäßig überarbeitet, irreparable Holzteile werden erneuert, Türbeschläge werden erneuert - Elektrosteigeleitungen und Hauptleitungen im Keller werden demontiert. Die Hauptleitungen, Steigeleitungen, Zähler und Stromkreisverteiler in den Wohnungen werden erneuert
- Im Keller sollte eine zentrale Gas-Heizungsanlage mit Warmwasseraufbereitung installiert werden.
- Reparable Kasten- oder Verbundfenster werden vom Tischler repariert. Vorhandene Einfachfenster werden gegen Holz-Isolierglasfenster getauscht. Rolläden im Erdgeschoss werden überarbeitet bzw. ggf. getauscht.
- Sämtliche Kaltwsser und Abwasserleitungen einschließlich der Kellerleitungen werden demontiert. Die Hausanschlüsse erneuert. Die neuen Kaltwasser- und Abwasserleitungen werden in Kupfer, die Abwasserleitungen in Gußeisen ausgeführt.
- Vermietete Wohnungen haben Elektroherde bekommen und lackierte Plattenheizkörper bekommen.
- In leerstehenden Wohungen wurden zudem noch Bad und Küche modernisiert, die Elektroleitungen wurden unter Putz verlegt und neue Steckdosen und Schalter erneuert. Es wurden die Fensterinnenflügel und Balkontüren lackiert
Ich habe aber gelesen, dass für die Definition Kernsaniert eben alles erneuert werden muss! Und hier wurden z.B. die Fenster und Türen nur instandgesetzt, bzw. teilweise erneuert, wenn sie irreparabel waren. Außerdem wurden ausschließlich leerstehende Wohnungen komplett saniert.
Komme ich aufgrund dieser Abweichungen und weil nur 95% einer Kernsanierung umgesetzt wurden darum herum, die Kernsanierung für diese Immobilie mit anzugeben?