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Grundsteuer Brandenburg: Gemischt genutztes Grundstück - Sachwert

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    Grundsteuer Brandenburg: Gemischt genutztes Grundstück - Sachwert

    Ich habe ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen und einer Gaststätte. Das habe ich als "Gemischt genutztes Grundstück" angegeben. Bei den Angaben zum Sachwert musste ich nur zwei Jahreszahlen eingeben und die Bruttogrundflächer aller Wohnungen und der Gaststätte insgesamt. Hab ich einen Fehler gemacht? Ist es für die Sachwertberechnung wirklich unwesentlich, wieviel der Bruttogrundflächer zu Wohnungen gehört und wieviel zu Gewerbe? Muss ich diese Angaben an anderer Stelle machen, die ich nicht gefunden habe?

    #2
    Muss ich diese Angaben an anderer Stelle machen, die ich nicht gefunden habe?
    Wenn alles im gleichen Gebäude liegt, ist es etwas schwierig, die Bruttogrundflächen aufzuteilen, sonst muss man m. E. jedes Gebäude einzeln aufführen.

    Man muss allerdings bevor man die Erklärung ausfüllt, anhand es Verhältnisses von Wohn- und Nutzflächen die Grundstücksart nach

    § 249 BewG bestimmen. Wenn die Wohnnutzung nicht mehr als 80% ausmacht, dann sollte gemischtes Grundstück schon passen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ok, danke für die Auskunft!

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