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Grundsteuer Bayern - Nutzungsart Gartengrundstück

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    Grundsteuer Bayern - Nutzungsart Gartengrundstück

    Hallo zusammen,


    ich komme bei den Angabe zu einem Grundstück nicht weiter - vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Es geht um die Grundsteuer in Bayern und ein Grundstück, das im BayernAtlas folgendermaßen angegeben ist:
    Amtliche Fläche 738 m²
    Tatsächliche Nutzung 738 m² Garten
    Gesamtertragsmesszahl -
    Das Grundstück grenzt an das Wohngrundstück (Ortsrand) hat, hat eine eigene Flurnummer und ist bisher mit Grundsteuer A bewertet.

    Nun ist mir unklar welche Nutzungsart ich in der Anlage Land- und Forstwirtschaft eintragen soll.
    "1 Landwirtschaftliche Nutzung" kann ich nicht wählen, weil ich dann eine Ertragsmesszahl eintragen müsste (Pflichtangabe).
    "13 Kleingarten" ist nur für Kleingartenanlagen, was nicht zutrifft.
    Und die Ziffern zum Obst- und Gemüsebau beziehen sich lt. Beschreibung eher auf gewerbliche Nutzung. Wir nutzen den Garten nur für den Eigenbedarf.

    Vielleicht hat jemand dazu weitergehende Infos?
    Ich wäre sehr dankbar!

    Viele Grüße, Stefanie

    #2
    Vielleicht hat jemand dazu weitergehende Infos?
    Ich habe jetzt zwar die Anleitung durchgelesen, bin aber auch nicht fündig geworden. Leider !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich habe exakt das gleiche Problem! Es handelt sich um ein Gartengrundstück in Bayern und ich weiß nach vielen Stunden Googeln und Lesen immer noch nicht, was ich dafür auswählen soll.
      Auf einem Einheitswertbescheid von 2019 hieß es: "Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft - Stückländerei".
      Am ehesten hätte ich jetzt "Gemüsebau" ausgewählt, aber ja, eine gewerbliche Nutzung liegt eben nicht vor.

      Ist ein privat genutzes Gartengrundstück ein so ungewöhnlicher Sonderfall, der praktisch nie vorkommt und bei der Grundsteuererklärung nicht vorgesehen ist?! Schwer vorzustellen...

      @.Stefanie.: Wenn du da irgendwie weiterkommst, bitte unbedingt hier posten -- Danke!

      Viele Grüße
      Till

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        #4
        Auf einem Einheitswertbescheid von 2019 hieß es: "Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft - Stückländerei".
        Wenn im Liegenschaftskataster eine Ertragsmesszahl ausgewiesen ist, dann wähle Landwirtschaftliche Nutzung aus.

        Das ist am einfachsten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wenn im Liegenschaftskataster eine Ertragsmesszahl ausgewiesen ist, dann wähle Landwirtschaftliche Nutzung aus.
          Nein, leider nicht, bei mir sieht das so aus, wie bei .Stefanie.:
          Amtliche Fläche 518 m²
          Tatsächliche Nutzung 518 m² Garten
          Gesamtertragsmesszahl -

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            #6
            13 Kleingarten" ist nur für Kleingartenanlagen, was nicht zutrifft.
            Hallo in die Runde,
            da ich schon mehrere dieser Fälle hatte, hierzu meine persönliche Einschätzung:

            der Punkt 13 hat noch den wichtigen, letzten Satz:
            "Zu der Nutzung Dauerkleingarten zählt die Fläche eines Kleingartens, wenn diese Fläche im Bebauungsplan als Dauerkleingarten ausgewiesen ist."

            Das lese ich dann eben so, daß es wohl noch eine Unterscheidung zwischen Kleingärten in einer festgelegten, umrissenen Grenze und einem Dauerkleingarten irgendwo im Nirgendwo ausserhalb der Wohnbebauung gibt.
            Oft sind solche Gärten zwischen den Ortschaften an Bächen angesiedelt, werden schon Jahrhunderte benutzt und sind eben keine landwirtschaftlich nutzbare Fläche.

            Somit habe ich bisher bei diesen Fällen eben doch zu 13 gegriffen, da ja auch der Bayern Atlas die Fläche als Garten ausweist.

            Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit, Geringstland anzugeben, wenn es keine Ertragsmesszahl für das betreffende Grundstück gibt.

            Das habe ich dann z.B. bei eben diesen Grundstücken genommen, die zwischen den Ortschaften liegen, kaum oder nur zu einem geringen Anteil als Garten genutzt werden, ansonsten aber verbuscht/ungepflegt sind.

            Ob das ganze so Bestand hat, wird man sehen wenn die Grundsteuermessbescheide vom FA irgendwann in 23/24 rausgehen ;-)

            Gruss
            AZ
            Zuletzt geändert von AZ68; 04.10.2022, 20:10.

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              #7
              Ah, danke für den Hinweis, "25 Geringstland" hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm, das klingt eigentlich gar nicht so unpassend.

              Sicherheitshalber habe ich mich heute aber doch mal telefonisch bei der Finanzverwaltung informiert. Ergebnis:

              "1 Landwirtschaftliche Nutzung" ist richtig -- und zwar mit einer Ertragsmesszahl 0!

              Nach "5 Gemüsebau - Freiland", "13 Kleingarten- und Dauerkleingartenland" und "25 Geringstland" habe ich auch gefragt, aber das trifft laut deren Aussage nicht zu.

              Wenn man "1 Landwirtschaftliche Nutzung" mit Ertragsmesszahl 0 in ELSTER setzt, gibt es einen Hinweis:
              Die Ertragsmesszahl bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist 0. Die Angabe einer Null ist nur bei Flächen zulässig, bei denen keine Ertragsmesszahl ausgewiesen wurde (ungeschätzte Flächen).
              Das stört aber wohl nicht und passt ja eigentlich auch so.

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                #8
                Hallo Stefanie,
                hast du inzwischen eine Lösung gefunden, mein Fall ist ähnlich gelagert, ich weiß nicht wie ich das Haus angeben muss und die Nutzung lt. Kastasteramt
                steht Sport - Freizeit und Erholung drin. So wäre das auch richtig aber wo und wie gebe ich das ein?
                liebe Grüße Viola

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                  #9
                  ... mein Fall ist ähnlich gelagert, ich weiß nicht wie ich das Haus angeben
                  Wochenendhaus oder was ? Ebenfalls Bayern ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich habe das Problem, dass ich zum Einen ein Wohnhaus mit umliegenden Grundstück habe. Dann existieren noch 6 Grundstücke, von denen zwei landwirtschaftlich genutzt werden.
                    4 Grundstücke liegen in einer anderen Gemeinde. Wie bringe ich die Grundstücke ins Formular?

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                      #11
                      Wie bringe ich die Grundstücke ins Formular?
                      In nur ein Formular gehört das sicher nicht. Welches Bundesland ? Wie viele Aktenzeichen gibt es ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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