Sehr geehrtes Forum,
zwei Fragen:
1. voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (Anlage V, 11)
2021 sind in meinen beiden Ferienhäusern 46 einzelne Arbeiten angefallen, die entweder unmittelbar Reparaturen / Instandhaltungen, oder im Sinne R 21.1 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStR 2012 als Erhaltungsaufwendung zu fassen sind. Soweit ich verstehe, müssen all diese Arbeiten als Erhaltungsaufwendungen einzeln ausgewiesen werden. Ist das richtig? Sie alle einzeln mit Rechnungsteller, Betreff, Datum und Betrag einzutragen würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, und ich kann mir vorstellen, daß das Elsterformular derart viele Einzelposten garnicht zuläßt. Ist hier irgendeine Form der Zusammenfassung zulässig?
2. Sonstiges (Anlage V, 50)
Dürfen die Posten unter Sonstiges (in meinem Falle: kostenlose Getränke, Küchen- und Badverbrauchsgüter für Gäste, Transportkosten, Aushilfspersonal, geringwertige Wirtschaftsgüter … ) hier als Summe zusammengefaßt werden und auf einem Beiblatt summarisch erläutert werden (etwa durch Gesamtkosten einzelner Gütergruppen), oder müssen sie alle einzeln eingetragen werden? Das wären in meinem Fall, je nach dem, wie genau aufgeschlüsselt, mindestens 300, wenn jeder Großeinkauf nach Einzelposten aufgeschlüsselt werden müßte, grob geschätzt 1.500 einzelne Einträge. Hier scheint mir der Arbeitsaufwand des Eintragens völlig unverhältnismäßig, auch keinem Zweck zu folgen. Dürfen diese Posten auf einem Beiblatt zusammenfassend erläutert und hier als Summe eingetragen werden?
Vielen Dank!
zwei Fragen:
1. voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können (Anlage V, 11)
2021 sind in meinen beiden Ferienhäusern 46 einzelne Arbeiten angefallen, die entweder unmittelbar Reparaturen / Instandhaltungen, oder im Sinne R 21.1 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStR 2012 als Erhaltungsaufwendung zu fassen sind. Soweit ich verstehe, müssen all diese Arbeiten als Erhaltungsaufwendungen einzeln ausgewiesen werden. Ist das richtig? Sie alle einzeln mit Rechnungsteller, Betreff, Datum und Betrag einzutragen würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, und ich kann mir vorstellen, daß das Elsterformular derart viele Einzelposten garnicht zuläßt. Ist hier irgendeine Form der Zusammenfassung zulässig?
2. Sonstiges (Anlage V, 50)
Dürfen die Posten unter Sonstiges (in meinem Falle: kostenlose Getränke, Küchen- und Badverbrauchsgüter für Gäste, Transportkosten, Aushilfspersonal, geringwertige Wirtschaftsgüter … ) hier als Summe zusammengefaßt werden und auf einem Beiblatt summarisch erläutert werden (etwa durch Gesamtkosten einzelner Gütergruppen), oder müssen sie alle einzeln eingetragen werden? Das wären in meinem Fall, je nach dem, wie genau aufgeschlüsselt, mindestens 300, wenn jeder Großeinkauf nach Einzelposten aufgeschlüsselt werden müßte, grob geschätzt 1.500 einzelne Einträge. Hier scheint mir der Arbeitsaufwand des Eintragens völlig unverhältnismäßig, auch keinem Zweck zu folgen. Dürfen diese Posten auf einem Beiblatt zusammenfassend erläutert und hier als Summe eingetragen werden?
Vielen Dank!