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Grundsteuer NRW - Verständnisfragen zu Flurstücken mit mehreren Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer NRW - Verständnisfragen zu Flurstücken mit mehreren Bodenrichtwerten

    Hallo zusammen,

    ich unterstütze meine Eltern beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare und habe noch einige grundlegende Fragen, die ich mir durch Nachlesen noch nicht zufriedenstellend selbst beantworten konnte. Sorry vorab falls ich hier die richtige FAQ übersehen haben sollte, in dem Fall freue ich mich auch über einen Link.

    Zur Ausgangslage:

    Das Grundstück umfasst insgesamt sieben Flurstücke, auf dem bebauten Hauptflurstück stehen 2 aneinander angrenzende, einstöckige Einfamilienhäuser, die beim Finanzamt unter 2 Aktenzeichen geführt werden. Die beiden Häuser sind innen durch einen Durchgang miteinander verbunden und werden inzwischen nur noch von meinen Eltern als ein gemeinsamer Komplex bewohnt (Besitz als Ehepartner je zur Hälfte).

    Die restlichen Flurstücke sind angrenzende, unbewirtschaftete Wald- und Gartengrundstücke.

    Ich habe mir nun für das Hauptflurstück im Geodatenportal die Bodenrichtwerte herausgesucht und bin mir hier schon unsicher, wie diese anzugeben sind. Die ca. 22 % Wohnbaufläche passen, aber wie und mit welchem Wert gebe ich den Rest an? Die Fläche wird nicht forst- oder landwirtschaftlich genutzt, es sind lediglich private Ziergärten und Waldflächen. Entsprechend gibt es auch aktuell keine Erfassung nach Grundsteuer A, das gesamte Grundstück wird nach Grundsteuer B veranschlagt.

    image.png

    Die weiteren, un- (bzw. nur mit Geräteschuppen) bebauten Flurstücke sind ähnlich ausgezeichnet, nur eben ohne die Wohnbaufläche.

    Vielleicht habe ich einfach ein Brett vor dem Kopf, aber ich verstehe in diesem Fall nicht, wie die Angabe korrekt zu machen ist.
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