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Grundsteuererklärung

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    Grundsteuererklärung

    Hallo@all,

    darf ich über meinen Account die Grundsteuererklärung für eine andere Grundstückseigentümerin abgeben?

    MfG Frank

    #2
    darf ich über meinen Account die Grundsteuererklärung für eine andere Grundstückseigentümerin abgeben?
    Grundsätzlich ja, man muss aber § 87d AO beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

    Helfen darf man aber nur Angehörigen im Sinne von § 15 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24,

      auweia, dann bin ich ab sofort verlobt

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        #4
        Vorsicht § 1298 BGB

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          #5
          Hallo,
          habe eine Grundsteuererklärung für ein unbebautes Grundstück (NRW) angelegt. Es handelt sich nur um ein Stück Wiese. Gem. Geobasis.nrw. handelt es sich bei dem Entwicklungszustand um Fläche der Land- und Forstwirtschaft und Nutzungsart: Grünland. Trotzdem fragt mich Elster nach der Bruttogrundfläche und weiteren Angaben zu einem Gebäude, dass es nicht gibt. Aufgrund der Fehlermeldung komme ich leider auch nicht weiter. Weiss jemand, ob ich bei der Anlage irgendetwas besonderes beachten muss?
          Vielen Dank.
          MFG
          Marita

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            #6
            Oweia Xaver! Jetzt noch die Aufklärung über Kranzgeld!?

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              #7
              Hallo Marita, Sie haben sich mit Ihrer Anfrage unter den Texten eines anderen Themas versteckt! Ich antworte Ihnen mal. Vielleicht fällt Ihre Anfrage dann anderen wissenden Benutzern auf!? Ich habe im Moment leider nicht die Zeit, um näher einzusteigen. Vielleicht sind Ihre Angaben etwas dürftig? Aber noch schnell: Haben Sie die Formulare GW1 und GW3 angeklickt? In GW1 "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"? In GW1 Nr. 3 "Gemarkungen ......." übersprungen?!!!
              Schauen Sie mal nach. Ansonsten wird sich sicher ein netter Benutzer melden.
              Tschüß!

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