Ich habe eine Frage, wen man als Eigentümer angibt bei folgendem Sachverhalt:
- Eigentümer einer Immobilie am 01.01.2022 ist Person x
- Person x verstirbt nach dem 01.01.2022
- Erbberechtigt sind Person y und z
- Im Grundbuch ist noch keine Umtragung auf y und/oder z erfolgt
wen trage ich nun als Eigentümer ein?
- Eigentümer einer Immobilie am 01.01.2022 ist Person x
- Person x verstirbt nach dem 01.01.2022
- Erbberechtigt sind Person y und z
- Im Grundbuch ist noch keine Umtragung auf y und/oder z erfolgt
wen trage ich nun als Eigentümer ein?
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