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Grundsteuer BW: Eigentumsverhältnis im Erbfall

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    Grundsteuer BW: Eigentumsverhältnis im Erbfall

    Ich habe eine Frage, wen man als Eigentümer angibt bei folgendem Sachverhalt:

    - Eigentümer einer Immobilie am 01.01.2022 ist Person x
    - Person x verstirbt nach dem 01.01.2022
    - Erbberechtigt sind Person y und z
    - Im Grundbuch ist noch keine Umtragung auf y und/oder z erfolgt

    wen trage ich nun als Eigentümer ein?

    #2
    Die Antwort hast Du schon gegeben:

    Zitat von DerDeichgraf Beitrag anzeigen
    - Eigentümer einer Immobilie am 01.01.2022 ist Person x

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