Hallo,
auf unserem Grundstück befinden sich zwei Einfamilienhäuser und alte ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Mühle). Diese werden nur noch als Lager und Abstellflächen genutzt. Ist es richtig, diese NICHT unter der Rubrik "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" in der Anlage Grundstück anzugeben?
Bisher haben wir diese Flächen auch angegeben, wenn wir auf Papier dem Finanzamt diverse Daten für die Grundsteuererklärung liefern mussten (z. B. als ich das Grundstück von meinen Eltern gekauft habe). Ich wohne im Land Sachsen. Das Problem habe ich übrigens auch bei Grundstücken von Nachbarn, denen ich bei der Erklärung helfe.
Vielen Dank für eine Antwort hierfür.
Und vielen Dank im übrigen an charlie24, dessen Antworten auf die diversen Fragen ich bereits studiert habe und es einfach toll finde, wie fundiert hier Antworten gegeben werden.
auf unserem Grundstück befinden sich zwei Einfamilienhäuser und alte ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Mühle). Diese werden nur noch als Lager und Abstellflächen genutzt. Ist es richtig, diese NICHT unter der Rubrik "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" in der Anlage Grundstück anzugeben?
Bisher haben wir diese Flächen auch angegeben, wenn wir auf Papier dem Finanzamt diverse Daten für die Grundsteuererklärung liefern mussten (z. B. als ich das Grundstück von meinen Eltern gekauft habe). Ich wohne im Land Sachsen. Das Problem habe ich übrigens auch bei Grundstücken von Nachbarn, denen ich bei der Erklärung helfe.
Vielen Dank für eine Antwort hierfür.
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