Hallo allerseits,
ich habe ein "Verstehproblem" bei den Stellplätzen.
Wir haben eine Wohnung, zu der auch ein Stellplatz im Freien gehört. Dieser Stellplatz ist auf einem anderen Flurstück, als das Haus mit der Wohnung.
Muss ich den Stellplatz nur bei den Angaben zu den Flurstücken mit aufführen, sonst aber nirgends mehr erwähnen, oder muss der bei den Angaben zu den Gebäudeteilen mit Nutzfläche 0 auch auftauchen, oder brauche ich den nicht mal bei den Flurstücken aufführen?
Ich danke Euch schon mal im Voraus
Ciao Matthias
ich habe ein "Verstehproblem" bei den Stellplätzen.
Wir haben eine Wohnung, zu der auch ein Stellplatz im Freien gehört. Dieser Stellplatz ist auf einem anderen Flurstück, als das Haus mit der Wohnung.
Muss ich den Stellplatz nur bei den Angaben zu den Flurstücken mit aufführen, sonst aber nirgends mehr erwähnen, oder muss der bei den Angaben zu den Gebäudeteilen mit Nutzfläche 0 auch auftauchen, oder brauche ich den nicht mal bei den Flurstücken aufführen?
Ich danke Euch schon mal im Voraus
Ciao Matthias
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