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Grundsteuer Bayern, offener Stellplatz auf anderem Flurstück

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    Grundsteuer Bayern, offener Stellplatz auf anderem Flurstück

    Hallo allerseits,

    ich habe ein "Verstehproblem" bei den Stellplätzen.
    Wir haben eine Wohnung, zu der auch ein Stellplatz im Freien gehört. Dieser Stellplatz ist auf einem anderen Flurstück, als das Haus mit der Wohnung.
    Muss ich den Stellplatz nur bei den Angaben zu den Flurstücken mit aufführen, sonst aber nirgends mehr erwähnen, oder muss der bei den Angaben zu den Gebäudeteilen mit Nutzfläche 0 auch auftauchen, oder brauche ich den nicht mal bei den Flurstücken aufführen?

    Ich danke Euch schon mal im Voraus

    Ciao Matthias

    #2
    Bei den Flurstücken muss der Miteigentumsanteil mit einbezogen werden, ansonsten sind Stellplätze im Freien nicht erklärungspflichtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, vielen Dank :-)

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