Ein Haus wurde vor 1995 gebaut. Die einfache Terrasse hat ungefähr 16 qm. Muss z. B. 1/4 davon in die Fläche der Parterrewohnung eingerechnet werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Terrasse bei der Grundsteuererklärung mit angeben?
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Das richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.
Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.
Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
18.09.2022, 17:41
"Die habe ich nicht. Die Regelung in § 5 der Wohnflächenverordnung ist eindeutig und hat es in Bayern, wo wir unseren Grundbesitz haben,
inzwischen auch in die FAQ zur Grundsteuerreform geschafft. Dort steht seit Juni folgender Satz:
Bei Gebäuden bis Baujahr 2003, bei denen sich zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen ergeben haben, bleibt eine Berechnung der Wohnfläche
nach der II. Berechnungsverordnung gültig und kann übernommen werden (vgl. § 5 Wohnflächenverordnung).
Freundliche Grüße
Charlie24"
In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.
Auszug: Siehe: https://architekt-buxtehude.de/wp-co...berechnung.pdf
Ergebnis?:
In diesem Fall muss die Terrasse nicht angegeben werden.
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In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.
so dass unsere 2 Terrassen 1983 komplett weggelassen wurden, woran sich nichts mehr geändert hat, weil unsere letzten
Ausbaumaßnahmen 1997 abgeschlossen wurden. 1997 galt ja immer noch die II. Berechnungsverordnung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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