Terrasse bei der Grundsteuererklärung mit angeben?

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  • Bayern-11
    Neuer Benutzer
    • 12.10.2022
    • 5

    #1

    Terrasse bei der Grundsteuererklärung mit angeben?

    Ein Haus wurde vor 1995 gebaut. Die einfache Terrasse hat ungefähr 16 qm. Muss z. B. 1/4 davon in die Fläche der Parterrewohnung eingerechnet werden?
    Zuletzt geändert von Bayern-11; 12.10.2022, 09:02.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Das richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.

    Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Bayern-11
      Neuer Benutzer
      • 12.10.2022
      • 5

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.

      Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Dazu habe ich hier im Forum Folgendes gefunden:

      18.09.2022, 17:41

      "Die habe ich nicht. Die Regelung in § 5 der Wohnflächenverordnung ist eindeutig und hat es in Bayern, wo wir unseren Grundbesitz haben,

      inzwischen auch in die FAQ zur Grundsteuerreform geschafft. Dort steht seit Juni folgender Satz:

      Bei Gebäuden bis Baujahr 2003, bei denen sich zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen ergeben haben, bleibt eine Berechnung der Wohnfläche
      nach der II. Berechnungsverordnung gültig und kann übernommen werden (vgl. § 5 Wohnflächenverordnung).


      Freundliche Grüße
      Charlie24"

      In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.

      Auszug: Siehe: https://architekt-buxtehude.de/wp-co...berechnung.pdf

      Ergebnis?:

      In diesem Fall muss die Terrasse nicht angegeben werden.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.
        Richtig, damals war nur die Anrechnung überdeckter Freisitze bis zur Hälfte vorgesehen. Zwingend war das aber auch nicht,

        so dass unsere 2 Terrassen 1983 komplett weggelassen wurden, woran sich nichts mehr geändert hat, weil unsere letzten

        Ausbaumaßnahmen 1997 abgeschlossen wurden. 1997 galt ja immer noch die II. Berechnungsverordnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • XaverWdg
          Erfahrener Benutzer
          • 18.02.2017
          • 1048

          #5
          Das richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.
          Diese Berechnung muss aber entsprechend gemacht worden sein.

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