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Grundsteuer Baden-Württemberg - Grundstück mit Stellplätzen und Garage

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    Grundsteuer Baden-Württemberg - Grundstück mit Stellplätzen und Garage

    Hallo,

    ich bitte um Eure Hilfe.

    Ein Grundstück (380 qm) mit Einfamilienhaus. Eigentumsanteil: 1/1.
    Ein Grundstück (400 qm) mit Stellplätzen und Garagen. Eigentum: Eine Garage und zwei Stellplätze. Eigentumsanteil Grundstück: 1/5 (80 qm).
    Zwei separate Flurstücke bei selbem Bodenrichtwert.

    Im bösen Internet ist an mehreren Stellen, dass Stellplätze in Baden-Württemberg nicht berücksichtigt werden.

    Wie wird es korrekt eingetragen?

    In GW1: Beide Grundstücke mit jeweiligem Anteil
    In GW2: 380 + 80 = 460 qm

    Oder nur Grundstück 1 plus die 15 qm der Garage in GW2?

    Vielen Dank.

    #2
    Es werden beide Flurstücke unter GW1 mit der Gesamtfläche sowie Zähler und Nenner 1 und 1 bzw. 1 und 5 erfasst,

    Bei identischem Bodenrichtwert ist nur ein Eintrag in Zeile 3 von GW2 erforderlich, das sind 460 m². Der rechnerische

    m²- Anteil am Grund und Boden i
    st immer bewertungsrelevant, das gilt im Übrigen bundesweit. Die Nutzfläche der Garage

    interessiert in BW überhaupt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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