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Grundsteuer Sachsen: Grundstücksgemeinschaft und Angabe von Eigentumsanteilen

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    Grundsteuer Sachsen: Grundstücksgemeinschaft und Angabe von Eigentumsanteilen

    Hallo,

    stimmt es, dass bei Grundstücksgemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen keine Eigentumsanteile angegeben werden brauchen?
    Gibt es Nachteile, wenn doch welche angegeben wurden?

    MfG Ronny

    #2
    Als Grundstücksgemeinschaften sind aus Sicht des Finanzamts nur Gesamthandsgemeinschaften einzustufen, da muss das Finanzamt

    keine Bruchteile kennen. Nein, es hat keinen Nachteil, wen man seine Anteile angibt, auf den Grundsteuerwert hat das keinen Einfluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.

      MfG Ronny

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