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NRW 2 Grundstücke als eine Einheit, identisches Flurstück, aber mehrere Grundbücher!

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    NRW 2 Grundstücke als eine Einheit, identisches Flurstück, aber mehrere Grundbücher!

    Wir haben ein Einfamilienhaus und zwei Informationsschreiben (Hausnummer 10 und 10a) bekommen, nutzen die Wohnung aber als eine Einheit und wollen gerne die Zusammenlegung in diesem Zuge beantragen. In der Erklärung gebe ich dann nur das AktZ der Hausnummer 10 an und erläutere die Zusammenlegung in ergänzende Angaben! Bei der Auflistung der beiden versch. Grundbuchblätter (identisches Flurstück, 371qm) bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich die qm der Flurstücke nicht addiere. Diese addiere ich natürlich nicht, da ich die Gesamtfläche nicht doppelt aufführen will. Habe ich einen Denkfehler?

    Zusätzlich wird unter beiden AktZ jeweils ein weiteres Grundbuchblatt (auch identisches Flurstück, 371 qm) erfasst, welches uns als Erbbauberechtigte angibt. Dieses gebe ich ebenfalls an und müsste die qm laut Elster wohl ebenfalls addieren, um keine Fehlermeldung zu bekommen. Wenn dem so wäre, müsste ich den Bodenichtwert mit (3*371) 1113qm berücksichtigen.

    AktZ Nr. 10:
    GB 1, Flur 10, Flurst 11, 371 qm
    GB 2, Flur 10, Flurst 11, 371 qm

    AktZ Nr. 10a:
    GB 1, Flur 10, Flurst 11, 371 qm
    GB 3, Flur 10, Flurst 11, 371 qm
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