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Welche Nebengebäude müssen als Nutzflächen angegeben werden?

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    Welche Nebengebäude müssen als Nutzflächen angegeben werden?

    Hallo zusammen,

    eine Last Minute Anfrage zu den Nebengebäude in Niedersachsen. Ich habe eine Resthof den wir als Wohngbäude nutzen mit meheren landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden. Mir ist nur ein AZ zugeteilt worden, also gehe ich davon aus, dass ich alles unter diesem AZ angeben muss. So werden die Nebengebäude (Ställe und Scheune und Remise) zur Nutzfläche. Dabei kommen mir nun doch Fragen auf.

    - Kann ich die Gebäude < 30m² aus der Berechnung weglassen? Wir haben sowas wie einen Ziegenstall mit 11m².
    - Und zählt die Remise als Garage und kann dann bei 48m², weil kleiner 50m² ebenfalls wegelassen werden?


    Vielen Dank und viele Grüße, Alex


    Zuletzt geändert von Alex_P; 28.10.2022, 11:08.
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