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EÜR 2021 / Privateinlagen und Privatentnahmen / Nutzung privater PKW

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    EÜR 2021 / Privateinlagen und Privatentnahmen / Nutzung privater PKW

    Liebes Forum,

    schreibe mit einer Frage, bei der ich nicht weiterkomme und ich wäre Euch für Hilfe bzw. Erklärungen sehr dankbar. Ich bin mir nämlich in Bezug auf Privatentnahmen und -einlagen überhaupt nicht sicher, wie ich hiermit korrekt umgehe.

    Ich bin Soloselbstständiger und mache aktuell die EÜR für 2021 (keine Bilanz o.ä.). Weiterhin habe ich ein geschäftliches und ein privates Girokonto. Für meine privaten Lebensunterhalt überweise ich regelmäßig einen gewissen Betrag vom geschäftlichen auf das private Konto und gebe als Verwendungszweck Privatentnahme an. Darüber hinaus gibt es aber auch Situationen, die schwieriger zuzuordnen sind, z.B. wenn ich kleinere Büroartikel bar aus meinem privaten Portemonnaie zahle oder wenn ich von dem geschäftlichen Konto (privat verwendetes) Geld abhebe, da gerde nur ein Automat dieser Bank in der Nähe ist. Hier hätte ich schon die erste Frage, mache ich das so richtig? Die Belege selbst werden selbstverständlich strikt getrennt und in der EÜR korrekt eingetragen.

    Weiterhin zahle ich keine Schuldzinsen, so wie ich es verstanden habe, hat die Frage einer Überentnahme auch mit absetzbaren Zinsen zu tun. Im letzten Jahr (EÜR 2020) habe ich bei Privatentnahmen und -einlagen (Feld 125 und 126) jeweils den Betrag 0 eingetragen, da das Dokument ansonsten nicht abgeschickt werden konnte.
    Ebenfalls im letzten Jahr wollte ich aber die Nutzung eines privaten PKW mit angeben. Das war jedoch nicht möglich, da ich Privateinlage 0€ eingetragen habe und das Programm eine Fehlermeldung ausgegeben hat im Sinne von: "Nutzung privater PKW darf nicht unter Betrag Privateinlage liegen o.ä." Da der Betrag nicht sehr groß war, habe ich im letzten Jahr dann schlicht darauf verzichtet, die PKW Nutzung einzutragen.

    Nun also meine Fragen: Was hat es mit den beiden Feldern auf sich und was muss ich dort eintragen? Wenn ich etwas eintragen muss, wie genau müssen die Beträge sein? Muss ich wirklich jede 5 € Ausgabe für Kopierpapier eintragen, wenn sie aus meinem privaten Portemonnaie gezahlt wurden? Denn alle Beträge sind ja schon aus der EÜR heraus ersichtlich, ich müsste aber sehr aufwendig nochmal nachvollziehen, was bar und was mit Karte gezahlt wurde.

    Wenn Ihr mir Licht ins Dunkel bringen könntet, wäre ich sehr dankbar. Und bei sämtlichen Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.


    Dankeschön und viele Grüße,

    Sebastian

    #2
    Die Nutzung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden PKW für betriebliche Zwecke erklärst du zusätzlich als Einlage, den Betrag

    siehst du doch in Zeile 84 deiner EÜR. Deine Überweisungen auf das Privatkonto sind ebenso Entnahmen wie Abhebungen am Geldautomaten

    für private Zwecke. Was so Bareinkäufe für geschäftliche Zwecke angeht, ziehst du den Gesamtaufwand von den Entnahmen ab, dann stimmt

    der Saldo ebenfalls. Die Aufzeichnung der Einlagen und Entnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben, praktische Bedeutung erlangt sie nur,

    wenn Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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