Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil ?

    Guten Tag an die Erfahrene und Wissende. Nun habe ich auch Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" Wir bewohnen mit dem Sohn ein Zweifamilienhaus und sind im Grundbuch als Grundstickgemeinschaft eingetragen und jeder besitzt die Hälfte vom Haus, habe als Zähler eine 1 angegeben und Nenner eine 2. Das hat das Programm wohl geschluckt aber ich bin mir nicht sicher, dass es richtig ist. Wohnen in Niedersachsen. Werde mich auf eine Antwort freuen.
    Zuletzt geändert von Picard777; 02.11.2022, 09:59. Grund: Benutzername ist kein passender Betreff

    #2
    Wir bewohnen mit dem Sohn ein Zweifamilienhaus und sind im Grundbuch als Grundstücksgemeinschaft eingetragen
    Wenn das kein Wohnungseigentum ist, wäre beim zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil 1 und 1 zutreffend. Bei Wohnungseigentum

    müsste jeder Miteigentümer eine eigene Erklärung abgeben. Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X