Hallo habe gestern vom Finanzamt den Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbeträge und über den Grundsteuermessbetrag bekommen.
Habe dann einmal mit dem Hebesatz der Gemeinde meine Grundsteuer ausgerechnet der viel zu hoch ist.
Ich habe den Fehler jetzt gefunden, in meinem Bauplan steht drin unausgebauter Raum, und die Wohnfläche ist auch niedriger angeben, wenn ich die Fläche von dem unausgebauten Raum von meiner angebeben Wohnfläche abziehe würde es dann auch passen.
Mein Dachgeschoß ist bei mir soweit ausgebaut bis auf ein Zimmer,
In dem Raum ist ein Licht, Estrichboden 3 Wände sind verputzt und die Wand zur Dachseite ist nicht verputzt, an der Decke sind Gipsplatten. Keine Heizung kein Wasser angeschlossen.
Dieser Raum hat ca. 20qm und das ist das was ich zuviel an Wohnfläche angegeben habe, ich denke dann wird das auch wieder einigermaßen passen.
Das Haus habe ich vor 15 Jahren gekauft, und ich wohne in Bayern
Meine Frage :
Was kann ich tun?
Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Einen neuen Grundsteuerantrag an das Finanzamt versenden?
Beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen?
Im Voraus schon einmal vielen Dank fr die Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen
Andy
Habe dann einmal mit dem Hebesatz der Gemeinde meine Grundsteuer ausgerechnet der viel zu hoch ist.
Ich habe den Fehler jetzt gefunden, in meinem Bauplan steht drin unausgebauter Raum, und die Wohnfläche ist auch niedriger angeben, wenn ich die Fläche von dem unausgebauten Raum von meiner angebeben Wohnfläche abziehe würde es dann auch passen.
Mein Dachgeschoß ist bei mir soweit ausgebaut bis auf ein Zimmer,
In dem Raum ist ein Licht, Estrichboden 3 Wände sind verputzt und die Wand zur Dachseite ist nicht verputzt, an der Decke sind Gipsplatten. Keine Heizung kein Wasser angeschlossen.
Dieser Raum hat ca. 20qm und das ist das was ich zuviel an Wohnfläche angegeben habe, ich denke dann wird das auch wieder einigermaßen passen.
Das Haus habe ich vor 15 Jahren gekauft, und ich wohne in Bayern
Meine Frage :
Was kann ich tun?
Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Einen neuen Grundsteuerantrag an das Finanzamt versenden?
Beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen?
Im Voraus schon einmal vielen Dank fr die Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen
Andy
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