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Grundsteuer BY -was zu steinigem Hanggrundstück außerh. Ortschaft an Straße erklären?

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    Grundsteuer BY -was zu steinigem Hanggrundstück außerh. Ortschaft an Straße erklären?

    Habe in Bayern auf dem Land als Privatmann ein kleineres Hanggrundstück außerhalb der Ortsschaft an einer Straße liegend im Besitz, bin weder ein land- noch forstwirtschaftlicher Betrieb. Das Hanggrundstück ist außerhalb der Ortschaft auch viel zu steil und steinig, nicht vernünftig nutzbar oder sogar bebaubar. Sträucher, Bäume usw. wachsen dort rein wild in unterschiedlicher Höhe vor sich hin.

    Muss ich für so ein Grundstück irgendwas bezüglich der Grundsteuer bis 31.1.2023 erklären? Ggf. was mit welchen Formularen in Elsten? Bislang zahle ich glaube keine Grundsteuer. Kann ich da ggf. eine Befreiung mit welchen Formularen beantragen?

    Danke für helfende Hinweise
    Zuletzt geändert von Gunther66; 19.11.2022, 03:37.

    #2
    Bislang zahle ich Grundsteuer keine Ahnung auf welcher Basis?
    Hast du kein Info-Schreiben bekommen ? Du musst doch zumindest wissen, ob du Grundsteuer A ober B zahlst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      So ein zweiseitiges Schreiben zur Aufforderung zu Abgabe der Grundsteuererklärung habe ich erhalten. Da hat das Finanzamt auch ein Aktenzeichen und die Flurstücksnummer reingeschreiben. Von Grundsteuer A und B steht da nichts, sorry ein Schreibfehler, habe auch keinerlei Unterlagen zu einer Grundsteuer oder eine Abbuchung/Zahlung von einer Grundsteuer.

      Im BayernAtlas wird zum Flurstück angezeigt "Tatsächliche Nutzung x m² Wald" "Gesamtertragszahl -"

      Erklären muss ich aber hier nun irgendetwas, aber nur was und wie bei meinem o.s. beschriebenen wenig nutzbaren Hanggrundgrundstück, siehe Frage oben?
      Zuletzt geändert von Gunther66; 19.11.2022, 03:59.

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        #4
        Dann erkläre Forstwirtschaftliche Nutzung ohne Ertragsmesszahl. Unterhalb bestimmter Flächengrößen kommt da nichts bei raus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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